Ahrensburg. Verkehrsunternehmen reagieren damit auf das erhöhte Risiko des Entzündens von Batterien. Ab wann und wo das Verbot gilt.

Die Gefahr von Akku-Bränden hat nun auch zu Konsequenzen bei vielen Verkehrsunternehmen geführt. So dürfen ab Montag, 1. Juli, elektrisch betriebene Tretroller auf vielen Linien in Schleswig-Holstein nicht mehr in Bussen transportiert werden. Im Kreis Stormarn sind davon jene Buslinien betroffen, die von der Autokraft bedient werden, sowie die On-Demand-Dienste.

Laut Gutachten können Brandfälle explosionsartig verlaufen

Derzeit gibt es für die in E-Scootern verbauten Lithium-Ionen-Akkus weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstandards. Dadurch besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes Risiko für Akku-Brände“, sagt Malte Kock vom Nahverkehr Schleswig-Holstein (Nah.SH).

Kock beruft sich dabei auf zwei unabhängige brandschutztechnische Gutachten der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen (STUVAtec). Danach können sich die Akkus der Roller ohne vorherige Anzeichen selbst entzünden und Brandfälle „explosionsartig verlaufen“. Die entstehende Rauch- und Feuerentwicklung sei „in hohem Maße“ gefährlich, da es in Bussen in der Regel kaum Platz zum Ausweichen gebe.

E-Bikes, Pedelecs und E-Rollstühle sind nicht betroffen

Nachdem die Mitnahme von E-Scootern in den Stadtverkehren Flensburg und Rendsburg sowie auf den Linien der Rohde Verkehrsbetriebe bereits seit März 2024 untersagt ist, haben nun ein Dutzend Verkehrsunternehmen nachgezogen, unter anderem in der Landeshauptstadt Kiel, in Lübeck, Neumünster, Heide, Schleswig und Flensburg.

„Damit folgen diese Unternehmen, ebenso wie zahlreiche andere Verbünde und Verkehrsunternehmen bundesweit, der Sicherheitsempfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), um die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals zu gewährleisten“, erklärte Kock.

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In den Bussen der Autokraft wird das Verbot allerdings nur bei Fahrten außerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) gelten. Außerdem gilt es ausschließlich für E-Scooter. Nicht betroffen sind hingegen E-Bikes, Pedelecs, Elektro-Rollstühle und Elektro-Scooter für Menschen mit Behinderungen, weil für deren Batterien höhere Sicherheitsanforderungen gelten.

„Das Mitnahmeverbot für Elektro-Tretroller muss so lange bestehen bleiben, bis die Sicherheitsstandards der Batterien an die höheren Anforderungen, die etwa bei Pedelecs gelten, angeglichen sind“, so Nah.SH-Sprecher Malte Kock. In den Nahverkehrszügen Schleswig-Holsteins könnten die E-Scooter unterdessen weiter ohne Einschränkungen mitgenommen werden.