Ahrensburg. Kieler Behörde verweist auf geringe Umsetzungsquote bei städtischen Vorhaben und verlangt realistische Haushaltsplanung.
Die Kommunalaufsicht des Landes hat den Ahrensburger Doppelhaushalt für das laufende und das kommende Jahr genehmigt – allerdings unter Vorbehalt. Die Prüfer monierten erneut die niedrige Umsetzungsquote bei beschlossenen städtischen Investitionsvorhaben. „Die Kommunalaufsicht hat uns die Auflage erteilt, dass wir zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr einen Nachtragshaushalt beschließen, mit dem das veranschlagte Investitionsvolumen an die realistische Umsetzung der damit verbunden Projekte angepasst wird“, sagt Bürgermeister Michael Sarach.
Behörde mahnt Ahrensburg zu realistischer Haushaltsplanung
Seit Jahren beanstandet die Behörde in Kiel, dass Ahrensburg bei der Umsetzung der beschlossenen Bauvorhaben nicht hinterherkommt. Grund ist, dass zahlreiche Projekte mangels personeller Kapazitäten in der Verwaltung immer wieder verschoben werden müssen. Gleichzeitig bringen die Politiker – trotz Warnungen aus dem Rathaus – immer wieder neue Vorhaben auf den Weg.
Für 2022 und 2023 plant Ahrensburg Investitionen in Höhe von rund 45 Millionen Euro – obwohl laut Sarach in einem Jahr nur Vorhaben mit einem Volumen von rund zehn Millionen Euro von der Verwaltung abgearbeitet werden können. Die Umsetzungsquote lag in den vergangenen Jahren zudem teilweise bei nur etwas mehr als 50 Prozent.
Kommunalaufsicht kürzt Kreditermächtigungen zusammen
Die Kommunalaufsicht geht deshalb davon aus, dass Ahrensburg auch die eingeplanten Kreditaufnahmen von 15,5 Millionen Euro in 2022 und 16,1 Millionen Euro nicht ausschöpfen wird. „Die Kreditermächtigungen für 2023 wurde deshalb von den Prüfern auf 11,1 Millionen Euro gekürzt“, so der Bürgermeister.
Die Genehmigung des Haushalts ist für Ahrensburg dennoch eine gute Nachricht. Denn seit Jahresbeginn konnte die Stadt ohne die Zustimmung aus Kiel in Form der vorläufigen Haushaltsführung wirtschaften. Dabei können Rechnungen weiter beglichen und Gehälter ausgezahlt werden, neue Bauvorhaben dürfen aber nicht begonnen werden.