Reinbek. Ein 60 Jahre alter Mann aus Glinde speicherte 18 Filme mit kinderponografischem Inhalt auf seinem Handy. Nun stand er vor Gericht.

Beim Thema Kinderpornografie kennt Strafrichterin Dagmar Gòraj keine Milde. Zu drei Jahren auf Bewährung verurteilte sie am Freitag einen 60 Jahre alten Glinder. Der war angeklagt, 18 Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten auf seinem Mobiltelefon gespeichert sowie ein Video über den Messengerdienst WhatsApp im vergangenen Dezember an einen unbekannten Chatpartner verschickt zu haben. Darin ist eindeutig zu sehen, wie ein erwachsender Mann ein etwa acht Jahre altes Mädchen sexuell missbraucht.

Wenig später, nach Versand des Videos, schnappte die Falle zu. WhatsApp meldete das Video mit strafrechtlichem Inhalt den US-Behörden, die wiederum schalteten das Bundeskriminalamt ein. Über die digitale Nutzeradresse und Telefonnummer war die Identität des Glinders schnell geklärt. Im April dieses Jahres standen die Polizeibeamten vor der Tür des 60-Jährigen, beschlagnahmten das Handy und sicherten Beweise.

18 Kinderpornos auf Mobiltelefon gespeichert

Wie die 18 Kinderpornos auf sein Mobiltelefon gelangt sind, das wisse er nicht, sagte der Angeklagte zu seiner Verteidigung. Das müsse aus Versehen passiert sein. Diese Behauptung aber nahmen ihm Richterin Gòraj und Thomas Garken, Vertreter der Staatsanwaltschaft, nicht ab: „Aus Versehen nach Kinderpornos zu suchen, sich einer Gruppe mit gleichen Neigungen anzuschließen und aktiv noch Videos zu teilen, das macht man nicht aus Versehen. Das können sie uns nicht erzählen“, sagt Garken. Zumal der Angeklagte laut Polizeibericht zuvor noch die App gelöscht hat, mit der er die Videos erhalten hat. Nur die Videos selbst, hatte er dabei wohl vergessen.

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Uneinsichtig, fast teilnahmslos und mit stumpfen Blick verfolgte der Angeklagte die Verhandlung. Fragen ließ er oft unbeantwortet. „Ich habe fast das Gefühl, sie haben gar nicht verstanden, warum sie eigentlich hier sitzen“, sagte Richterin Gòraj ungeduldig. Ob ihm bewusst sei, dass Kindern damit großes Leid angetan werde? „Ich habe die Videos doch nicht erstellt. Ich gucke sie mir einfach nur an“, antwortete der Angeklagte. „Und genau das ist das Problem und eine Straftat für sich. Menschen wie sie sorgen dafür, dass andere solche Videos erstellen“, sagt Dagmar Gòraj. Und das will der Gesetzgeber verhindern und hat zur Abschreckung zum 1. Juli dieses Jahres die Mindeststrafe für die Verbreitung von Kinderpornografie auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben. Zukünftig müssen deshalb solche Fälle vor dem Landgericht behandelt werden. „Wenn man so will, haben Sie noch Glück, dass ihre Straftat vor der Gesetzesänderung liegt“, sagt die Richterin.

Kinderporno verschickt: Angeklagter nicht vorbestraft

Zugunsten des Angeklagten sprach bei der Urteilsfindung auch, dass er nicht vorbestraft ist. Deshalb wurde die sechsmonatige Gefängnisstrafe auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Angeklagte die Verfahrenskosten tragen und 1000 Euro an die Kieler Initiative gegen Kinderarmut zahlen. Für den Glinder ist das eine Menge Geld.

Ungelernt ist er bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und in einem Glinder Unternehmen tätig. Er verdient 1100 Euro im Monat und lebt zusammen mit einem Bruder. Eine eigene Familie hat er nicht, auch sonst keinen Kontakt zu Kindern.

Richterin: „Nicht das Gefühl, dass Sie die Neigung verloren haben“

„Ich rate ihnen dringend, sich in Therapie zu begeben und gegen ihre Neigung etwas zu tun“, mahnte die Richterin. „Ich mache so etwas nicht mehr“, sagt der Glinder kleinlaut. „Das nehme ich Ihnen nicht ab. Ich habe nicht das Gefühl, dass Sie diese Neigung verloren haben“, sagt Richterin Gòraj. Deshalb folgte sie auch der letzten Forderung der Staatsanwalt: Das neue Mobiltelefon des Glinders soll eingezogen werden.