Hamburg. Der 38-Jähriger war in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Berufung ein.
Den Inhalt der Dateien, die Carsten L. auf seinem Handy hortete, möchte man sich überhaupt nicht vorstellen. Es sind 1250 Bilder und Videos, die den schweren sexuellen Missbrauch von Opfern zeigen, die ganz besonders wehrlos sind: Kinder, davon etliche im Kleinkind- oder sogar im Säuglingsalter. Die Dateien wurden von Ermittlern gefunden, als diese die Wohnung des 38-Jährigen durchsuchten. Es kam zur Anklage gegen den Hamburger – und zu einer Verurteilung wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften. Der Mann erhielt zwei Jahre Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Kinderpornos: Staatsanwaltschaft ging in Berufung
Das war vor fünf Monaten. An diesem Freitag stand Carsten L. erneut vor Gericht, wegen desselben Vorwurfs. Das damalige Urteil des Amtsgerichts war aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu niedrig gewesen, deshalb hat die Anklagebehörde gegen die erste Entscheidung Berufung eingelegt. Darüber verhandelte jetzt das Landgericht.
Auf Antrag der Verteidigung wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Dies sei geboten, so das Gericht, um den persönlichsten Bereich des Angeklagten zu schützen. Dieser legte jetzt in der zweiten Instanz ein umfassendes Geständnis ab, in dem auch seine Neigungen zur Sprache kamen. Außerdem wurde unter anderem die Therapeutin von Carsten L. als sachverständige Zeugin gehört.
38-jähriger Angeklagte muss zwei Jahre und acht Monate in Haft
Das Ergebnis der Berufungsverhandlung: Gegen den 38 Jahre alten Angeklagten wurde nunmehr eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verhängt. In die Entscheidung wurde eine weitere Verurteilung aus einem anderem Bundesland gegen Carsten L. mit einbezogen — wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.