Ahrensburg. Ahrensburger Verwaltung schlägt Anhebung auf 100 Euro vor – und stößt damit auf Widerstand. In Bargteheide stehen 120 Euro zur Debatte.


Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Hundesteuer in Ahrensburg zu erhöhen. Derzeit müssen Halter 80 Euro
für den ersten Hund,
100 Euro für den zweiten und 130 Euro für jeden weiteren zahlen. Ist ein Tier als gefährlich eingestuft, werden 480 Euro fällig. Die Empfehlung an die Politik lautet nun, die Steuersätze um jeweils 20 Euro anzuheben. Das bedeutet: Für den ersten Hund müssten Ahrensburger künftig 100 Euro zahlen, für den zweiten 120, für weitere 150 und für gefährliche 500 Euro. Die Entscheidung liegt bei den Stadtverordneten, die am Montag, 23. November, über das Thema beraten.

Ahrensburg erhebt derzeit für 1659 Hunde Steuern

„Die Hundesteuer ist sozial unausgewogen, weil Menschen mit kleinem Einkommen genauso viel zahlen müssen wie Reiche“, sagt Jochen Proske, Fraktionschef der SPD.
„Die Hundesteuer ist sozial unausgewogen, weil Menschen mit kleinem Einkommen genauso viel zahlen müssen wie Reiche“, sagt Jochen Proske, Fraktionschef der SPD. © Unbekannt | Ha



Trotz Erhöhung würde die Schlossstadt unter dem Vorschlag aus dem Haushaltskonsolidierungserlass vom 23. September bleiben. Darin empfiehlt das schleswig-holsteinische Innenministerium als Maßnahme zur „Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungsquellen“, die Hundesteuer auf mindestens 120 Euro pro Jahr zu erhöhen. In dem Brief, den alle Kreise und Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern erhalten haben, heißt es: „Das laufende Haushaltsjahr wird geprägt durch die Covid-19-Pandemie. Die Bekämpfung und Bewältigung ihrer wirtschaftlichen Folgen stellen die Kommunen und das Land gleichermaßen vor gewaltige Herausforderungen.“ Trotzdem dürfe das Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht vernachlässigt werden: „Dem Abbau der aufgelaufenen Defizite muss im Interesse der nachfolgenden Generationen grundsätzlich weiterhin eine hohe Priorität eingeräumt werden.“

Ahrensburg erhebt nach Rathausangaben derzeit für 1659 Hunde Steuern. Der Großteil sind Ersthunde (1621), fünf Tiere sind derzeit in die Kategorie „gefährlich“ eingestuft. Die jährlichen Einnahmen aus der Hundesteuer belaufen sich momentan auf 133.790 Euro. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung entstünden Mehrerträge von rund 33.000 Euro, die Gesamteinnahmen würden auf 166.700 Euro steigen. Zuletzt wurde die Hundesteuer in Ahrensburg 2007 erhöht.

CDU, Grüne und SPD wollen gegen Erhöhung stimmen

Die Politik wird den Vorstoß der Verwaltung voraussichtlich ablehnen. Die drei größten Fraktionen CDU, Grüne und SPD, die im Stadtparlament über 30 der 40 Sitze verfügen, sprechen sich geschlossen gegen eine Erhöhung aus. „Die Hundesteuer ist sozial unausgewogen, weil Menschen mit kleinem Einkommen genauso viel zahlen müssen wie Reiche“, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Jochen Proske. „Deshalb wollen wir sie nicht auch noch erhöhen.“


Zumal die Mehreinnahmen zu vernachlässigen seien angesichts von Millionenprojekten wie dem
kürzlich beschlossenen Stadtgeld
oder dem Umkleidehaus auf dem Stormarnplatz. „Es wäre nicht zu rechtfertigen, auf der einen Seite das Geld mit vollen Händen auszugeben, auf der anderen Seite bei Hundehaltern abzukassieren. Damit würden wir uns viel Ärger einhandeln“, sagt Proske.

Höhe der Hundesteuer legt jede Kommune selbst fest

„Wir wollen Hundehalter in Ahrensburg nicht durch höhere Steuern belasten, ein Tier kostet auch so schon viel Geld“, sagt Nadine Levenhagen, Fraktionschefin der Grünen.
„Wir wollen Hundehalter in Ahrensburg nicht durch höhere Steuern belasten, ein Tier kostet auch so schon viel Geld“, sagt Nadine Levenhagen, Fraktionschefin der Grünen. © Unbekannt | Bernd Marzi



„Das Thema hat auch soziale Aspekte“, sagt Nadine Levenhagen, Fraktionschefin der Grünen. „Viele ältere Menschen halten sich einen Hund, um Gesellschaft zu haben und durch die Spaziergänge nach draußen zu kommen. Wir wollen sie nicht durch höhere Steuern belasten, ein Tier kostet auch so schon viel Geld.“ Ablehnung kommt auch vonseiten der CDU. „Wir haben vor der Kommunalwahl sämtliche Steuererhöhungen ausgeschlossen, daran halten wir uns“, sagt Fraktionschef Detlef Levenhagen. „Auch wenn es ,nur’ 20 Euro mehr sind – für einige Menschen ist das viel Geld. Wir wollen nicht, dass jemand aus diesem Grund seinen Hund abgibt.“

Die Höhe der Hundesteuer legt jede Kommune selbst fest, entsprechend gibt es auch innerhalb des Kreises Stormarn große Unterschiede. In Glinde, Ammersbek und Bad Oldesloe werden bereits die vom Innenministerium empfohlenen 120 Euro für Ersthunde verlangt, in Barsbüttel (80 Euro) und Oststeinbek (60 Euro) ist es deutlich günstiger. In Reinbek und Bargteheide zahlen Hundehalter derzeit 90 Euro. Allerdings beraten die Bargteheider Politiker in Kürze über eine Erhöhung auf 120 Euro.

Gefährliche Hundekosten in Großhansdorf 600 Euro

Das Thema steht am heutigen Donnerstag, 19. November, auf der Tagesordnung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses. Die Verwaltung in Bargteheide empfiehlt, entweder die seit 2012 geltenden Steuersätze beizubehalten oder „eine maßgebliche Anpassung vorzunehmen“. Denn der entstehende Aufwand durch eine Änderung lasse sich „bei einer nur geringfügigen Erhöhung wirtschaftlich nicht rechtfertigen“. Die endgültige Entscheidung liegt am 4. Dezember bei den Stadtvertretern. Derzeit sind in Bargteheide laut Rathaussprecher Alexander Wagner 899 Hunde gemeldet.

Die Großhansdorfer Politiker haben kürzlich beschlossen, die Hebesätze von 75 auf 84 Euro für den ersten Hund, von 100 auf 108 für den zweiten Hund und für jeden weiteren von 120 auf 132 Euro zu erhöhen. Gefährliche Hunde sollen in der Gemeinde weiterhin 600 Euro kosten. Um die monatsgenaue Berechnung der Hundesteuer für die Verwaltung zu erleichtern, seien die neuen Sätze genau durch zwölf teilbar, sagte Kämmerin Kornelia Bruszies.

Die Hundesteuersatzung soll rechtssicher werden


Wie Großhansdorf wollen auch Ahrensburg und Bargteheide mit der Neufassung der Hundesteuersatzung
ein rechtliches Problem lösen.
Das Verwaltungsgericht in Schleswig hatte die Regelung, dass die Steuerschuld mit dem Kalendermonat entsteht, in dem der Hund in den Haushalt aufgenommen wird, in einem konkreten Fall für unzulässig erklärt. Diese Bestimmung gibt es allerdings in vielen Kommunen, da sie auf eine Mustersatzung zurückgeht.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, soll die Steuer künftig nach dem Vorschlag des Städteverbands Schleswig-Holstein erstmals in dem Monat nach der Anschaffung des Hundes verlangt werden und letztmalig vor dem Monat, in dem er abgegeben wird oder stirbt. In Ahrensburg will die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung einen Änderungsantrag stellen. Die Satzung soll demnach so erneuert werden, dass sie künftig rechtssicher ist, die Steuersätze sollen aber unverändert bleiben.