Ahrensburg. Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr wegen Untreue gegen Direktorin des traditionsreichen Gymnasiums. Neue Details zu den Vorwürfen.
Nach dem Skandal um die wegen des Verdachts der Untreue suspendierte Leiterin der Stormarnschule in Ahrensburg hat die Staatsanwaltschaft Lübeck die Ermittlungen gegen die Oberstudiendirektorin jetzt eingestellt. „Mit Verfügung vom 3. Juni 2022 ist das gegen die Beschuldigte gerichtete Verfahren eingestellt worden“, sagt Oberstaatsanwalt Jens Buscher. Die Behörde sehe keine Grundlage für eine Anklage.
Die Oberstudiendirektorin hatte das 1911 gegründete Gymnasium an der Waldstraße, das nach der Oldesloer Theodor-Mommsen-Schule (1875 gegründet) das traditionsreichste in Stormarn ist, seit August 2004 geleitet. Im April 2021 war die Leiterin der Bildungseinrichtung mit rund 750 Schülern vom Kieler Bildungsministerium suspendiert worden und durfte nach den Osterferien nicht mehr auf ihren Posten zurückkehren.
Schulleiterin soll Geld von Kulturfondskonto für private Zwecke genutzt haben
Das Ministerium hatte kurz zuvor Strafanzeige gegen die Schulleiterin gestellt. Es wirft ihr vor, schulisches Geld veruntreut zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun erstmals weitere Details zu den Vorwürfen bekanntgegeben. Demnach soll die Oberstudiendirektorin Mittel von einem von ihr als Kulturfondskonto geführten Konto für private Zwecke genutzt zu haben. Das Geld habe unter anderem aus dem Verkauf von Jahrbüchern gestammt.
„Die Beschuldigte hat dieser Darstellung widersprochen“, sagt Buscher. Dem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge hat die Schulleiterin darauf hingewiesen, dass es sich um Anschaffungen für den Schulbetrieb gehandelt habe und die angeschafften Gegenstände sich ausnahmslos auf dem Schulgelände befänden.
Staatsanwaltschaft sieht Voraussetzungen für Anklage nicht gegeben
„Ein Vermögensschaden, der Voraussetzung für den Tatbestand der Untreue ist, war ebenso wenig wie eine Vermögensgefährdung mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Gewissheit nachweisbar“, sagt Buscher. „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt ein solcher Vermögensschaden nicht vor, wenn eine Tatverdächtige uneingeschränkt bereit und jederzeit fähig ist, einen in Rede stehenden Betrag aus eigenen flüssigen Mitteln vollständig auszugleichen“, erklärt der Oberstaatsanwalt.
Das sei angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der Fall. Das Verfahren sei deshalb „auch vor dem Hintergrund dieser sich widersprechenden Darstellungen“ vom Ministerium und Schulleiterin eingestellt worden. Ausgestanden ist die Affäre für die Schulleiterin damit allerdings noch nicht. Ein vom Bildungsministerium eingeleitetes Disziplinarverfahren gegen die Oberstudiendirektorin läuft weiter. Dabei wird ein mögliches Dienstvergehen von Beamten geprüft.
Stellvertreterin leitet das Gymnasium seit den Herbstferien kommissarisch
Die Bandbreite der gesetzlich festgelegten Disziplinarmaßnahmen ist groß. Sie reicht vom Verweis über eine Geldbuße und die Kürzung der Dienstbezüge bis zur Zurückstufung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Lediglich strafrechtlich hat die Schulleiterin nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nichts mehr zu befürchten.
Die Stormarnschule war nach der Suspendierung zunächst für sechs Monate von dem Itzehoer Hartmut Appel geleitet worden. Das Ministerium hatte den eigentlich bereits pensionierten Direktor des Detlefsengymnasiums in Glückstadt als Krisenmanager eingesetzt. Seit den Herbstferien 2021 ist der Posten an der Spitze des Gymnasiums vakant, interimsweise führt seitdem die stellvertretende Schulleiterin Manuela von Werder die Bildungseinrichtung. Erst im ersten Halbjahr 2023 will das Bildungsministerium die Stelle neu ausschreiben.