Elmshorn. Der Mann soll sich über Jahre sexuell an drei Neffen und einer Nichte vergangen haben. Opfer hatten erst jetzt die Kraft auszusagen.
Der Angeklagte verzog keine Miene, aber eines seiner Opfer (17) freute sich sichtbar über das Urteil: Die siebte Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe hat am Donnerstag einen Sexualstraftäter zu einer Haftstrafe von fast zehn Jahren verurteilt.
Die Vorwürfe gegen Stephan L. wogen schwer. Der Mann soll nach außen hin den netten Onkel gespielt haben. Doch hinter der biederen Fassade verbarg sich ein Straftäter, der die ihm anvertrauten Opfer jahrelang zur Befriedigung seiner sexuellen Fantasien zwang
84 Mal soll er sich an seinen drei Neffen und seiner Nichte vergangen haben
Mindestens 84 Mal soll er sich an seinen drei Neffen und seiner Nichte vergangen haben. Laut Anklage dauerte das Martyrium der Kinder mehr als ein Jahrzehnt – von 2012 bis zum 15. Februar dieses Jahres.
Zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Festnahme des Mannes, der seitdem in der Justizvollzugsanstalt Neumünster in Untersuchungshaft sitzt. Seine Opfer hatten den Mut gefasst, umfassend über die schrecklichen Taten ihres Onkels auszupacken.
Taten spielten sich laut Anklage in Elmshorn und sogar in Neapel ab
Laut Anklage soll er die drei Jungen und das Mädchen immer einzeln missbraucht haben – unter anderem an seinem Wohnort in Elmshorn, in Heide, Schleswig und sogar während gemeinsamer Ferien in Neapel.
Außerdem soll Stephan L. laut Anklage kinder- und jugendpornografisches Material besessen haben. Der Prozess gegen den Mann hatte am 9. September begonnen – und zwar zum Schutz der Opfer komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
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Auch die Anklageschrift wurde hinter verschlossenen Türen verlesen. Und zum Prozessende am Donnerstag erfuhr die Öffentlichkeit nur kurz die Höhe der Strafe, alles andere wurde nichtöffentlich verhandelt.
Stephan L. muss insgesamt neun Jahre und neun Monate hinter Gitter. Verurteilt wurde er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, die teilweise seinem Schutz unterstellt waren. Fälle, bei denen die Opfer bereits älter waren, wurden als schwerer sexueller Missbrauch von Jugendlichen gewertet.
Urteil gegen Sexualstraftäter: Freisprüche in einigen wenigen Fällen
Teilweise wird dem Angeklagten neben dem sexuellen Missbrauch auch Körperverletzung vorgeworfen. In 75 Fällen wurde Stephan L. schuldig gesprochen, einige wenige Fälle stellte die Kammer ein.