Wedel/Itzehoe. Junge (2) wird in Wohnung in Wedel verbrüht und stirbt sieben Wochen später. Der Tatverdächtige schweigt vor der Haftrichterin.

Nach dem gewaltsamen Tod eines zwei Jahre alten Jungen in Wedel hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe jetzt Anklage gegen einen 30 Jahre alten Mann erhoben. „Wir werfen dem Beschuldigten vor, einen Totschlag begangen zu haben“, bestätigt Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow auf Abendblatt-Anfrage.

Bei dem Mann handelt es sich nach Abendblatt-Informationen um den ehemaligen Lebensgefährten der Mutter des kleinen Jungen, nicht um den leiblichen Vater. Er war am 14. August festgenommen worden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft den Mann, der nicht über einen festen Wohnsitz verfügen soll, per Haftbefehl gesucht.

Junge zu Tode verbrüht: Vorfall am 3. Juli in Wedeler Wohnung

Laut der Staatsanwaltschaft hat sich der den Ermittlungen zugrunde liegende Vorfall bereits am 3. Juli in Wedel in einer Wohnung ereignet. Der zwei Jahre alte Junge sei dann am 13. August in einer Spezialklinik verstorben.

„Wir werfen dem Mann vor, dem Kind Verbrühungen auf einem großen Bereich der Hautoberfläche beigebracht zu haben“, so der Oberstaatsanwalt weiter. Genauere Details zum Tatablauf will er nicht nennen. „Der genaue Tatablauf wird Bestandteil der Beweisaufnahme des Gerichtes sein.“

Tatverdächtiger schweigt bei der Haftrichterin zu den Vorwürfen

Der Tatverdächtige habe vor der Haftrichterin zu den Vorwürfen geschwiegen. Ob er sich zu einem späteren Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens eingelassen hat, ist nicht bekannt. Ein Gutachter hatte die Verletzungen des Kindes untersucht. Der Tod des kleinen Jungen namens Joey, der im Krankenhaus lange um sein Leben gekämpft hatte, soll letztlich Folge der Verbrühungen gewesen sein.

Mehr zum Thema

Der Ex-Lebensgefährte der Mutter wartet jetzt in einer Untersuchungshaftanstalt auf seinen Prozess. Er wird vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe stattfinden. Ein Termin steht noch nicht fest. Ihm droht eine Strafe zwischen fünf und 15 Jahren Haft. Sollte das Gericht auf einen besonders schweren Fall erkennen, wäre auch eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.

Spendenaktion für Mutter des toten Kindes erbringt knapp 11.800 Euro

Der Tod des Kindes hatte in Wedel und darüber hinaus große Betroffenheit ausgelöst. Auf Facebook wurde eine Spendenaktion zu Gunsten der Mutter des Kindes gestartet. Es kamen 335 Spenden im Wert von fast 11.800 Euro zusammen.