Kreis Pinneberg. Beschwerden von Anwohnern häufen sich, weil es im Dunkeln knallt. Doch das Amt und die Jägerschaft beschwichtigen – und geben Tipps.
Nachdem die Kreisverwaltung Pinneberg zuletzt einige Bürgerbeschwerden und Anfragen zum aktuellen Jagdgeschehen in der Region erhalten hat, sieht sich die Untere Jagdbehörde nun aufgefordert, die rechtliche Situation zu klären. Sie will vor allem Ängste nehmen. Denn bei den Beschwerden gehe es auch um die Frage, ob die Jagd in der Nähe von Wohngebieten oder nachts erlaubt ist. Zudem gibt es Tipps, welche Vorschriften es etwa bei Wildunfällen gibt.
„Niemand braucht zu befürchten, durch die Jagd in Gefahr zu geraten“, sagt Kreisjägermeister Wolfgang Heins. „Die Jagdausübungs-Berechtigten sind hervorragend ausgebildet und im Umgang mit den Waffen entsprechend geschult. Es gibt Sicherheitsvorgaben, die eingehalten werden, sodass weder die Teilnehmer einer Jagd noch Außenstehende zu Schaden kommen könnten.“
Kreis Pinneberg: „Niemand braucht zu befürchten, durch die Jagd in Gefahr zu geraten“
Jägerinnen und Jäger dürfen auf dem Weg zu ihrem Jagdrevier auch Wohngebiete durchqueren und dabei auch Grundstücke betreten. Das Betreten dient jedoch ausschließlich dazu, die Jagdflächen zu erreichen. Gejagt werde dort nicht.
Ein Schwerpunkt der momentanen Jagd liege etwa auf den sogenannten invasiven Arten wie Waschbären, Marderhunden und Nutrias. Nutrias sehen zwar niedlich aus, doch es seien Wildtiere, die erhebliche Schäden, insbesondere an Deichen, verursachen können. Die Jagdbehörde: „Um die Ausbreitung invasiver Arten einzudämmen und Schäden zu vermeiden, ist die Bejagung dieser Tiere zu jeder Tages- und Nachtzeit erlaubt.“
Das Jagen im Kreis Pinneberg sei für die Bevölkerung sicher
Die reguläre Jagdzeit für andere Wildarten ist dagegen streng geregelt: „Grundsätzlich ist die Jagd eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang und bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang gestattet.“ Nach dem Bundesjagdgesetz sei es jedoch verboten Schalenwild, dazu gehören Reh-, Dam- und Rotwild – mit Ausnahme von Schwarzwild – sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen.
Zu den weiteren Aufgabenfeldern der Pinneberger Jäger gehört etwa auch die Beratung bei der Vergrämung von Mardern aus Wohnhäusern, die Bergung verendeter Tiere von Straßen sowie die Jagd, um Wildunfälle zu reduzieren. Denn: Wildtiere müssen auf dem Weg zu Futterplätzen häufig Straßen überqueren.
Jäger helfen bei der Vergrämung von Mardern oder bergen tote Tiere
Es dürfen sogar wildernde Hunde und Katzen unter bestimmten Bedingungen erlegt werden. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk Wild verfolgen oder reißen. Katzen werden als wildernd angesehen, wenn sie sich im Jagdbezirk mehr als 200 Meter vom nächsten Haus entfernt aufhalten. „Auch hierbei gehen die Jägerinnen und Jäger äußerst behutsam vor, denn in aller Regel halten sie selbst Haustiere und wissen um die emotionale Bindung der Eigentümer zu ihren Tieren“, so der Kreisjägermeister.
Auch zum Thema Wildunfälle gebe es Aufklärungsbedarf. So ereignen sich laut Verwaltung diese Zusammenstöße zwischen Auto und Tier häufig mit Rehwild oder Wildschweinen an Landstraßen. Vereinzelt kämen laut Verwaltung auch Unfälle mit Füchsen oder Dachsen vor. Oft entstünden größere Schäden an den Fahrzeugen und die Tiere seien meist nicht sofort tot.
Tipps zu Wildunfällen: So reagieren Betroffene richtig
Wichtig: „Um den Schaden der Versicherung zu melden, ist eine Bescheinigung der Jagdausübungs-Berechtigten über den Unfall nötig. Daher müssen diese Unfälle gemeldet werden und es wird Hilfe angefordert“, heißt es in der Mitteilung der Kreisverwaltung. Durch die Kontrolle von Wiesen, Wäldern und Tierbestand – Monitoring genannt – leisten Jägerinnen und Jäger zudem einen wertvollen Beitrag, um die Umwelt gesund sowie das ökologische Gleichgewicht zu erhalten.
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Der Kreisjägermeister setzt auf den Dialog mit Bürgern: „Bei Fragen sollte man das Gespräch suchen. Viele Vorurteile oder Missverständnisse könnten dann ausgeräumt werden.“ Weitere Informationen gibt es per E-Mail an waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de