Wedel. Zweijähriger war an den Verletzungen gestorben. Mit neuen Obduktionsergebnissen stuft die Staatsanwaltschaft nun die Tat schwerer ein.

Nachdem in Wedel ein zweijähriger Junge an den Folgen einer schweren Verbrühung gestorben ist, hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe die Anklage gegen den mutmaßlichen Täter angepasst.

Das Kind erlitt Anfang Juli in einer Wohnung in Wedel starke Verbrühungen der Haut – und verstarb am 13. August in einer Spezialklinik. Die Ermittlungen liefen bereits direkt nach der grausamen Tat an – wegen versuchten Totschlags. Einzelheiten der Tat sind nicht bekannt.

Tragischer Tod eines Wedeler Kleinkindes: Anklage lautet jetzt vollendeter Totschlag

Seit einem guten Monat sitzt der 30 Jahre alte Mann in Untersuchungshaft, der für den Tod des Kleinkindes verantwortlich sein soll. Zu den Tatvorwürfen äußert er sich nach Angaben von Jonna Ziemer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Itzehoe, bislang nicht.

Nach Abendblatt-Informationen handelt es sich bei dem mutmaßlichen Täter nicht um den leiblichen Vater des Kindes, sondern um den ehemaligen Lebensgefährten der Mutter. Wochenlang war zuvor nach dem Tatverdächtigen gefahndet worden, ehe er am 14. August festgenommen werden konnte. Ein Haftbefehl erging bereits am 22. Juli.

Hochstufung der Anklage, „weil das Kind inzwischen verstorben ist“

Schon nach der Festnahme hieß es, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft Itzehoe von zunächst versuchtem Totschlag noch auf vollendeten Totschlag verändert werde. Dies ist geschehen, „weil das Kind inzwischen verstorben ist“, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Itzehoe.

Da das Wedeler Kleinkind nach der grausamen Tat in einer Wedeler Wohnung zunächst noch gelebt hatte, lief der Haftbefehl zunächst noch unter versuchtem Totschlag. Rechtsmedizinische Befunde und der Tod des Kindes Mitte August sorgten nun für die Hochstufung der Anklage.

Wedel: Dem Totschläger drohen mindestens fünf Jahre Gefängnisstrafe

Das dem Tatverdächtigen drohende Strafmaß fällt unter Paragraf 212 des Strafgesetzbuchs: „Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“ In besonders schweren Fällen sei laut Gesetzestext auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Dies bedeutet, zwischen dem Minimum von fünf Jahren Gefängnisstrafe und dem Maximum von lebenslang kann das Gericht bei erwiesener Schuld urteilen. Lebenslang ist in Deutschland auf bis zu 25 Jahre Haftstrafe angelegt.

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Die verzweifelte Mutter hatte nach dem Tod ihres Kindes in sozialen Netzwerken öffentlich an den mutmaßlichen Täter appelliert, sich der Polizei zu stellen. „Du bist ein Mörder!!! Du hast mein Kind auf dem Gewissen!!! Ich werde nicht eher ruhen, bis man dich gefunden hat“, hieß es dort kurz vor der Festnahme des Verdächtigen im August.

Spendenaktion für Mutter: Fast 11.800 Euro kommen zusammen

Nachdem der mutmaßliche Täter gefasst worden war, wurden die Postings wieder gelöscht. Private Fahndungsaufrufe, verbreitet etwa in sozialen Netzwerken, sind verboten und können sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, so die Polizei in einer Reaktion. Einleitung und Ablauf von Ermittlungen sind in Deutschland einzig Angelegenheit der Staatsanwaltschaft und Polizei. Gegen die Wedeler Mutter wird jedoch nicht ermittelt.

Bei der mittlerweile beendeten Spendenaktion für die Wedelerin, die zumindest für eine finanzielle Abfederung des tragischen Verlusts ihres Kindes sorgen sollte, sind durch 335 Spenden fast 11.800 Euro zusammengekommen.