Wedel. Stadt warnt am Strand vor Gefahren im Fluss. Der ursprüngliche Grund für das seit 1955 herrschende Badeverbot verblüfft.

Der Elbstrand ist vor allem bei Sonnenschein in Wedel ein echter Anziehungspunkt für Erholungssuchende, die entspannte Stunden am Wasser verbringen möchten. Kinder planschen im flachen Wasser des Flusses, Eltern genießen das Sommerwetter. Auch der angrenzende Beach-Club 28°Grad am Strandbad Wedel lockt. Zur Abkühlung zieht es auch immer wieder Menschen für ein kurzes Bad in den Strom - obwohl es dort im Gegensatz zu den Elbstränden der Stadt Hamburg verboten ist.

Wie gefährlich das Schwimmen in der Elbe ist, zeigt sich immer wieder. Nicht zuletzt durch tödliche Unfälle – wie kürzlich am Falkensteiner Ufer. In der Stadt Wedel gilt deshalb ein strenges Schwimmverbot. Es sind Warn- und Verbotsschilder am Strand aufgestellt. Auf anderen Tafeln sind Bilder zu sehen, die auch fremdsprachigen Mitbürgern die richtigen Verhaltensweisen vermitteln. Die Elbe gilt als eine der meistbefahrenen Wasserstraßen der Welt.

Elbe: Tödliche Gefahr am Wedeler Elbstrand – trotz Badeverbots

Die Strömung und der gerade durch die riesigen Containerschiffe bei der Verdrängung des Wassers entstehende Sog und Schwell ist für Badende am Wedeler Elbstrand lebensgefährlich. Selbst im flachen Wasser watende Menschen, vor allem Kinder, müssen auf den Wellengang achten.

Je dichter die lebensmüden Schwimmer an die Fahrrinne geraten, desto gefährlicher wird es. Auch für diejenigen, die sie aus der Gefahrensituation retten sollen. Die Fließgeschwindigkeit der Elbe beträgt dort circa 4,5 km/h, nur die weltbesten Schwimmer schaffen mehr als 7 km/h. Ungeübte Schwimmer erreichen etwa eine Geschwindigkeit von einem Kilometer pro Stunde.

Schulauer Hafen Elbe Wedel
Am Schulauer Hafen in Wedel: Ein Container-Schiff fährt auf der Elbe nach Hamburg. Neben der Strömung des Flusses sorgt der Sog und Schwell, den die Schiffe auslösen, für enorme Gefahr für Schwimmer. © Frederik Büll | Frederik Büll

Einige Schilder am Wedeler Elbstrand weisen auf das Badeverbot im tückischen Fluss hin. Die DLRG-Mitarbeiter vor Ort werden ebenfalls nicht müde, kleine und große Strandbadbesucher, die am oder im flachen Wasser stehen, immer wieder auf die enormen Gefahren hinzuweisen.

Badeverbot in der Elbe in Wedel – in Hamburg bleibt es erlaubt

Während in den Kreis-Gemeinden entlang der Elbe das Baden offiziell verboten ist, bleibt es trotz enormer öffentlicher Kritik in Hamburg rechtlich weiter erlaubt. Denn: Dort fällt das Baden in öffentlichen Gewässern unter den sogenannten Gemeingebrauch (Hamburgisches Wassergesetz, Paragraf 9 und Wasserhaushaltsgesetz, Paragraf 25). Gegenüber dem Abendblatt ließ die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft mitteilen: „Der Gemeingebrauch und somit das Baden als deren Bestandteil ist ein hohes Gut der Selbstbestimmung und kann nicht pauschal eingeschränkt werden.“ 

Das Baden in Hamburg ist überall dort erlaubt, wo es nicht explizit verboten ist. Untersagt ist es etwa in Naturschutzgebieten oder aber auch im Fahrwasser des Schiffsverkehrs. Verbote gibt es auch für das Schwimmen zum Beispiel in verpachteten Gewässern oder bei Surf- und Segelnutzung sowie an Anlegern, bei Hafen- und Kaianlagen. Allerdings rät die Hamburger Behörde vom Schwimmen in der Elbe aus Sicherheitsgründen ab.

Elbe in Wedel: Badeverbot seit 1955 wegen Krankheitserregern

In Wedel sieht das anders aus: Historisch gewachsen ist die Entscheidung eines Badeverbots in Wedel allerdings wegen gesundheitlicher Bedenken. Grund war die Belastung der Elbe mit Krankheitserregern in den 1950er-Jahren. „Seit Jahren lagen die Werte der Krankheitserreger für Kinderlähmung und die der Kolibakterien schon an der obersten Grenze. Dennoch wurde erst als Paratyphus und fiebrige Darmerkrankungen auftraten der Badebetrieb am 13.08.1955 geschlossen“, heißt es in einem Beitrag auf der Stadthomepage dazu.

Baden verboten am Strandbad in Wedel
An der Elbe in Wedel: Vielfältig weist die Stadt am Strandbad auf das Badeverbot hin.  © Michael Rahn | Michael Rahn

Es gab aber eine ganze Weile theoretisch noch „Hintertürchen“: Bis zum Jahr 1958 habe es laut Stadtarchivarin Anke Rannegger die Option gegeben, das Baden in der Elbe nach der jährlichen bakteriologischen Untersuchung möglicherweise doch noch wieder freizugeben. Doch dazu kam es nicht, das Verbot hat bis in die Gegenwart Bestand.

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„Wedel bildete hier das Schlusslicht der Elbstrände, nachdem das Baden schon überall verboten war. Einige Jahre später gab es wieder Zeiträume, in denen die bakteriologische Untersuchung grünes Licht für ein Bad im kühlen Nass gegeben hätte; dennoch wurde die offizielle Badestelle im Jahr 1962 abgeschafft“, so der Wortlaut auf www.wedel.de über das Schwimm-Ende am Strandbad.

Sonne an der Elbe
Am Wedeler Elbstrand: Erwachsene und Kinder stehen im Schlick am Strandbad. Im Hintergrund fährt die Lühe-Schulau-Fähre. In Wedel ist das Baden in der Elbe verboten. Nicht alle halten sich trotz der enormen Gefahr daran.  © picture alliance/dpa | Christian Charisius

Aufgrund der Sogwirkung, die durch die insbesondere mit viel Tiefgang fahrenden Schiffe auftritt, sei vom Baden abzuraten. Es entstünden durch den Schiffsverkehr Wellen, die auf den Sand treffen. Nach der Sandaufschüttung am Wedeler Elbstrand im Sommer 2023 geht es aktuell sehr flach abfallend – und somit trügerisch einladend – ins Wasser. „Insbesondere Kinder unterschätzen oft die Gefahr, die durch die schnell auflaufenden hohen Wellen entsteht, und sogar Erwachsene zum Sturz bringen kann“, so die offizielle Warnung.

Der Schulauer Hafen neben dem Wedeler Strandbaddamm ist 1899 erbaut worden. Und im Vergleich zum Beginn des 20. Jahrhunderts ist heutzutage auf einer der wirtschaftlich bedeutendsten Wasserstraßen Deutschlands, die unter anderem auch zusätzlich von unzähligen Hobby-Wassersportlern genutzt wird, deutlich mehr los. Das birgt viele Gefahren – insbesondere für leichtsinnige Schwimmer.

An Elbe in Wedel gilt seit 2020 das „Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetz“

„Seit 2020 gibt es das Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetz. Dieses Gesetz hat die davor geltende Badestellenverordnung ersetzt“, erklärt Jürgen Brix, Fachdienstleiter des Wedeler Ordnungsamtes. Nach der vorherigen Badestellenverordnung habe eine Badestelle ausdrücklich zu solch einer erklärt werden müssen, „was für das Strandbad nicht gemacht“ worden sei.

Die neue gesetzliche Regelung hat einen anderen Ansatz. „Alles, was den Eindruck einer Badestelle erweckt, was in Wedel allein schon durch den Namen der Fall ist, bedarf eines ausdrücklichen Badeverbotes. Eine entsprechende Beschilderung wurde aus diesem Grund vorgenommen“, so Brix. Weitergehende Kontrollen seien jedoch nicht möglich. Eine Wasserbeprobung der Elbe in Wedel seitens der damalig noch zuständigen Leitstelle Umweltschutz habe es noch bis in die 2000er Jahre gegeben. Diese Leitstelle habe mittlerweile jedoch nichts mehr mit dem Strandbad zu tun.