Elmshorn. Mieter und Vermieter gleichermaßen können von dem Marktüberblick profitieren. Wo es die wichtigen Vergleichsmieten zu lesen gibt.

30.000 Euro. Das klingt nach einer Menge Geld, ist es auch. Aber Lars Bredemeier ist sich sicher, dass die Stadt Elmshorn dafür einen angemessenen Gegenwert erhalten hat, zumal sich das Land zu zwei Dritteln an den Kosten beteiligt. „Das ist eine gute Investition“, sagt der Baustadtrat und blickt zufrieden auf die Broschüre im DIN A4-Format, die er in der Hand hält. Es ist der erste qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Elmshorn.

Gemeinsam mit Tobias Thelo und Angela Dassau vom Amt für Stadtentwicklung und Umwelt hat Bredemeier den aufgearbeiteten Datensatz der Öffentlichkeit vorgestellt, durch den künftig Wohnungssuchende, Mieter und Vermieter eine gemeinsame Datengrundlage haben werden. Noch mehr Fairness und Transparenz sollen so in den Wohnungsmarkt Einzug erhalten.

Mietspiegel Elmshorn: Die Daten sollen bis 31. Juli 2026 gültig sein

Lennart Benecke vom mit der Erstellung beauftragten ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH erläutert die Erstellung des Mietspiegels auf wissenschaftlicher Basis und teilt mit, dass das Werk vom 1. August an für zwei Jahre gültig sein soll. Lars Bredemeier ergänzt: „In Bezug auf die Mietpreisbewertung in Elmshorn ist der Mietspiegel zukünftig vor allem eines: eine Argumentationshilfe für beide Seiten – Mietende und Vermietende“, sagt der Baustadtrat.

Sie stellten den ersten qualifizierten Mietspiegel für Elmshorn vor: Elmshorns Baustadtrat Lars Bredemeier (von links), Lennart Benecke (ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH) sowie Tobias Thelo und Angela Dassau vom Amt für Stadtentwicklung und Umwelt.
Sie stellten den ersten qualifizierten Mietspiegel für Elmshorn vor: Elmshorns Baustadtrat Lars Bredemeier (von links), Lennart Benecke (ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH) sowie Tobias Thelo und Angela Dassau vom Amt für Stadtentwicklung und Umwelt. © Stadt Elmshorn | Mario Meisberger

Stichtag für die durch Befragung von Mietparteien und Vermietenden gleichermaßen erhobenen Daten war der 1. Januar 2024. Zufrieden waren Stadt und institut mit der Antwortmoral der Befragten. Die Rücklaufquote betrug rund 65 Prozent.

Vorbildliche Vermieter: Größte Wohnungsunternehmen liefern nahezu alle Daten ab

Mustergültig hierbei die Beteiligung der größten Player: die beteiligten Wohnungsunternehmen – darunter die Adlershorst Baugenossenschaft eG, die EMV Immobilienmanagement GmbH, die Wohnungsbaugesellschaft mbH Th. Semmelhaack und die Neue Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG – lieferten zu fast 100 Prozent ihre Daten ab. „Insgesamt basiert der Elmshorner Mietspiegel auf 2157 verwertbaren Datensätzen“, erläuter Lennart Benecke.

Die Mietspiegelbroschüre steht mit dem Inkrafttreten am 1. August 2024 zum Herunterladen auf der Internetseite der Stadt Elmshorn unter www.elmshorn.de/mietspiegel zur Verfügung. In kleinerer Stückzahl ist sie auch als gedruckte Broschüre im Rathaus in der Schulstraße erhältlich.

Mietpreise: Für Mieter und Vermieter gibt es einen Online-Rechner

Um den Menschen in Elmshorn die Möglichkeit zu geben, die im Mietspiegel aufgeführten Daten schnell und unkompliziert mit ihrer eigenen Miete vergleichen zu können, steht vom gleichen Datum auch ein Online-Rechner auf der Internetseite bereit. Hier können Mieter und Vermieter gleichermaßen die für ihre Wohnung ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln. Hierfür müssen sie Angaben zu Ausstattung, Adresse, Größe, Baujahr, Modernisierungsmaßnahmen und anderen Gegebenheiten machen. Die Eingaben werden nicht gespeichert, sodass der Schutz der persönlichen Daten hierbei gewährleistet ist.

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Der Mietpreis einer konkreten Wohnung gilt im Allgemeinen als ortsüblich, wenn er innerhalb einer Spannbreite von Mieten liegt, in denen sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. In Elmshorn beläuft sich diese Spanne auf -0,96 Euro und +0,99 Euro, ausgehend von der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete (pro Quadratmeter).

Beratung für Mieter: Mieterverein Mittelholstein und die Stadt Elmshorn erteilen Auskunft

Wer Fragen zum „Qualifizierten Mietspiegel“ hat, wird nicht allein gelassen. Auskünfte und Beratung gibt es beim Mieterverein Mittelholstein e. V., Haus & Grund Elmshorn-Uetersen e. V. sowie bei der Stadt Elmshorn. Letztere darf allerdings nur allgemeine Auskünfte und Hinweise geben und keine für den Einzelfall erforderliche Rechtsberatung übernehmen. Die Kontaktdaten sind in der Mietspiegelbroschüre hinterlegt

Rechtliche Grundlage des Mietspiegels

Zur Stärkung der Rechtssicherheit und Qualität sowie der Verbreitung von qualifizierten Mietspiegeln sind am 01. Juli 2022 das Mietspiegelreformgesetz sowie die Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung) in Kraft getreten.

Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind danach gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel einzuführen.