Pinneberg. Dennis L. soll in Pinneberg eine 19-Jährige vergewaltigt haben. Warum das gesamte Verfahren ohne Öffentlichkeit stattfindet.
Knapp ein Jahr ist es her, dass Dennis L. in Pinneberg eine junge Frau brutal vergewaltigt haben soll. Am Freitag begann der Prozess gegen den 35-Jährigen – hinter verschlossenen Türen. Aufgrund „schutzwürdiger Interessen“ des Angeklagten schloss Richter Dominik Groß noch vor Verlesung der Anklageschrift die Öffentlichkeit für den gesamten Prozess aus.
Sechs weitere Verhandlungstage hat die 2. Große Strafkammer anberaumt – den letzten am 17. April. Einschließlich der Schlussvorträge können weder Zuschauer noch Pressevertreter anwesend sein. Lediglich die Verkündung des Urteils muss öffentlich stattfinden, für die Begründung dürfte dann die Öffentlichkeit wieder ausgeschlossen werden.
Pinneberg: Vergewaltigungsprozess ohne Zuschauer – aus Täterschutz
Die Tat, die verhandelt wird, hat sich am 19. März 2022 in der Kreisstadt abgespielt. Das Opfer, zum damaligen Zeitpunkt 19 Jahre alt, war nachts auf dem Heimweg vom S-Bahnhof und hatte zuvor zwei Männer getroffen, die anboten, sie zu begleiten. Einer davon war offenbar der Angeklagte.
Bereits auf dem Weg soll es im Bereich eines Sportplatzes zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein. Die zweite, erheblich schwerwiegendere Tat, soll sich dann im Keller eines Mehrfamilienhaus an der Vogt-Ramcke-Straße abgespielt haben, in dem Dennis L. gemeldet war.
Pinneberg: Schnell bestand gegen Dennis L. ein Tatverdacht
Dieser Übergriff ist als Vergewaltigung angeklagt. Schnell konkretisierte sich für die Ermittler der Kripo ein Tatverdacht gegen den damals 34-Jährigen. Der war allerdings nicht auffindbar, war nach dem Vorfall wie vom Erdboden verschwunden.
Dies gilt auch für den mutmaßlichen Mittäter, der bis heute nicht von der Polizei vernommen werden konnte. Dennis L. jedoch konnte knapp sechs Monate später festgenommen werden – in Neustadt in Holstein. Dort ist der Angeklagte auch geboren – und dort kannte er sich offenbar gut genug aus, um sich monatelang vor der Polizei zu verstecken.
Angeklagter wurde sechs Monate nach der Tat in Neustadt verhaftet
Zum Verhängnis wurde ihm Anfang September vorigen Jahres ein Einbruch in einen Wohnwagen auf einem Campingplatz. Dabei hatte Dennis L. neben einem geringen Geldbetrag auch Kleidungsstücke erbeutet – und diese auch genutzt.
Zwei Tage später, am 11. September 2022, trug er die gestohlene Kleidung in der Nähe des Campingplatzes – und lief dem rechtmäßigen Besitzer über den Weg. Der folgte dem vermeintlichen Dieb und alarmierte die Polizei. Als der 35-Jährige wenig später die Polizeistreife sah, lief er zunächst davon.
Gegen den Mann aus Pinneberg bestand bereits ein Haftbefehl
Die Beamten verfolgten den Mann und entdeckten ihn schließlich in einem Gebüsch. Auch ein zweiter Fluchtversuch endete kläglich. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Polizisten fest, dass gegen Dennis L. ein Haftbefehl bestand – eben wegen der Vergewaltigung in der Kreisstadt.
Am Freitag wurde der kräftige Mann von zwei Justizbeamten in den Saal des Landgerichts Itzehoe geführt, wo seine Verteidigerin Catherina Haberland noch vor Verlesung der Anklage den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellte.
Sexualleben und Gesundheitszustand des mutmaßlichen Täters müssen geschützt werden
Im Rahmen der Einlassung des Angeklagten und im späteren Prozessverlauf – es sind auch zwei Sachverständige geladen – werde das Sexualleben und der Gesundheitszustand des 35-Jährigen Thema sein. Deren öffentliche Erörterung verletze die schutzwürdigen Interessen des Angeklagten, so die Anwältin.
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Von Opferanwältin Anja Steinmüller, die vor Gericht die Interessen der jungen Frau vertritt, kam kein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Dennoch gab Richter Groß dem Antrag des Angeklagten uneingeschränkt statt. „Ein überwiegendes Interesse an einer öffentlichen Erörterung besteht nicht“, so der Richter.
Angeklagter nach Sexualdelikt in Pinneberg ist „noch verheiratet“
Damit erfuhren die Prozessbeobachter, darunter auch die Eltern des Opfers, gerade einmal das Geburtsdatum und die damalige Meldeadresse des Angeklagten. Und seinen Familienstand, den Dennis L. knapp mit „noch verheiratet“ angab.