Henstedt-Ulzburg. Mehrfamilienhäuser geplant: Im Süden von Henstedt-Ulzburg sollen Wohngebiete teils umstrukturiert werden. Die Anwohner sind skeptisch.
- Jahrzehntealte Nachbarschaft: Mehr Nachverdichtung statt Einzelhäuser?
- Einige Anwohner wenden sich gegen Pläne
- Politik und Verwaltung bringen Neustrukturierung voran
Die Nachbarschaft ist absolut typisch für den Rhen: Zwischen Norderstedter Straße, Kirschenweg, Moorweg, Rudolf-Kinau-Straße und Immbarg prägen Einfamilienhäuser und Doppelhäuser das Bild, so ist es über Jahrzehnte gewachsen, hier leben viele Hundert Menschen. Doch mittelfristig könnte sich die Struktur ändern. Denn die Gemeinde Henstedt-Ulzburg möchte nachverdichten. Sprich: Es geht um die Möglichkeit, mehr Wohnraum zu entwickeln, als es heute gibt. Das laufende Bauleitverfahren zeigt aber auch: Die Anwohner wollen mitreden.
Im Planungsausschuss wurde nun der aktualisierte Entwurf des hierfür aufgestellten Bebauungsplans 157 vorgestellt und beraten, die Fraktionen billigten diesen einstimmig. Anlass sei, so die Verwaltung, „das Bestreben der Gemeinde, ein verbindliches Planrecht für den Gesamtzusammenhang des bestehenden Wohngebiets südlich des Kirschenwegs zu schaffen. Damit möchte die Gemeinde die Grundlage für zukünftige bauliche Entwicklungen des Gebiets sichern“, heißt es. Das betreffende Areal ist 5,8 Hektar groß.
Henstedt-Ulzburg: Nachverdichtung erwünscht – Gemeinde will mehr Wohnraum auf dem Rhen
Konkret geht es um eine „zukünftige Bebauung des Plangebiets im Sinne einer ortsangemessenen baulichen Nachverdichtung. Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sollen die Nachverdichtung des Gebiets mit zeitgemäßem Wohnungsbau ermöglichen und gleichzeitig den Nutzungscharakter des bestehenden Wohngebiets erhalten“, so die Ortsplanung. Daher muss festgelegt werden, welche Gebäudehöhen in welchem Bereich gestattet sind, und auch, wie viele Wohneinheiten ein Haus haben darf. Weitere Punkte sind unter anderem effiziente Flächennutzung oder der Erhalt wertvoller Gehölze.
In persönlichen Stellungnahmen hatten sich mehrere Bürger zu Wort gemeldet. „Was soll mit bereits existierenden Gebäuden, Nebengebäuden und Einfriedungen passieren, welche den im B-Plan definierten Kriterien nicht entsprechen? Haben diese Bestandsschutz?“, war eine Frage, die vermutlich viele haben. Da gebe es in der Tat Bestandsschutz, antwortete die Verwaltung.
Unterschiedliche Schwerpunkte von Einzel- bis Mehrfamilienhäusern
Anregungen betrafen die künftigen Vorgaben. In der Königsberger Straße gebe es ältere Häuser, die modernisiert werden müssten. Das könnte aber im Widerspruch zu der zunächst vorgeschlagenen maximalen Höhe von acht Metern stehen. Eine „moderate Anhebung auf 8,5 Meter“ wurde vorgeschlagen, andernfalls gebe es das Risiko von Leerstand. Die Gemeinde stimmte zu, der Vorschlag wurde übernommen. Hier sind übrigens auch künftig nur Einzel- oder Doppelhäuser vorgesehen.
Ebenso wurde eine Gleichsetzung der Norderstedter Straße sowie des Immbargs korrigiert. Diese seien nicht jeweils überörtliche Erschließungsstraßen, so der Hinweis. So sollten die Gebäude beim Immbarg auf 9,5 Meter und zwei Vollgeschosse begrenzt sein, an der Norderstedter Straße wären 10,5 Meter (drei Vollgeschosse) in Ordnung. Auch das wurde berücksichtigt.
Anwohner fürchten um Privatsphäre und Parkplätze
Doch es gab auch Ablehnungen. Grundsätzlich verteidigte die Gemeinde die „angemessene Nachverdichtung“, etwa gegen Kritik an der Struktur mit Gebäuden, die teilweise über zehn Meter hoch und 20 Meter lang sein können. „Diese Festlegungen könnten die Errichtung von Mehrfamilienhäusern ermöglichen, die potenziell unsere Wohnqualität beeinträchtigen könnten“, lautete ein Einwand.
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Und: „Zudem besteht Besorgnis hinsichtlich der zu erwartenden erhöhten Verkehrsbelastung, möglicher Parkplatzknappheit, potenziellem Lärmzuwachs und der Beeinträchtigung der Privatsphäre infolge der geplanten Verdichtung.“
Nachverdichtung auf dem Rhen: Bauherren oder Investoren sollen klare Vorgaben bekommen
Kein Wunder, dass hier gefordert wurde: „Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert, die Bestimmungen dahingehend zu ändern, dass nur Einzel- oder Doppelhäuser mit einer Gebäudehöhe von maximal 8,0 Metern gestattet sind.“ Und genauso wenig überraschend: Dem folgte die Verwaltung nicht.
Sofern die Politik das Bauleitverfahren weiterhin befürwortet und zu Ende führt, heißt das nicht zwingend, dass plötzlich reihenweise Baustellen entstehen. Allerdings könnten potenzielle Bauherren oder Investoren sehr wohl Anträge stellen, die den neuen Vorgaben entsprechen. Langfristig wäre also nicht ausgeschlossen, dass sich die Struktur des Wohngebiets verändert.