Bad Segeberg. Ohne Grund bedrohte der 50-Jährige in Bad Segeberg zwei Passanten und ballerte los. Die Opfer blieben geschockt zurück.
Bad Segeberg ist die Stadt des Wilden Westens und bei den Karl-May-Spielen in der Kalkbergarena wird derzeit auch regelmäßig geschossen. Doch nun kam es am Dienstagabend, gegen 23 Uhr, auch mitten in der Stadt zu Szenen wie im Wilden Westen, inklusive Schusswaffengebrauch.
Wie die Polizei berichtet, standen gegen 23 Uhr ein 38-jähriger und ein 31-jähriger Bad Segeberger vor einem Mehrfamilienhaus an der Gorch-Fock-Straße. Ohne erkennbaren Grund sei dann plötzlich ein 50-jähriger Bad Segeberger aufgetaucht. Und der hatte eine Waffe in der Hand. Glücklicherweise „nur“ eine Schreckschusspistole.
Bad Segeberg: Betrunkener schießt auf Passanten
Doch diese habe der Mann gezückt, sei auf die Männer zugekommen und habe sie dann bedroht. Die beiden Männer ergriffen sofort die Flucht, weil sie nicht wissen konnten, ob es sich nicht vielleicht doch um echte Waffe handelte. Der 50-jährige Anwohner aus der Nachbarschaft an der Gorch-Fock-Straße ballerte nun tatsächlich los, schoss laut Polizei mehrfach mit der Waffe.
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Nach Eintreffen der Polizei erschien der Mann erneut vor dem Mehrfamilienhaus. Und wieder hatte er die Waffe in seiner Hand. Er konnte dann durch die Beamten entwaffnet und vorläufig festgenommen werden. Da der Mann erkennbar alkoholisiert war, wurde sein Atemalkohol überprüft. Der Test ergab einen Wert von über 2 Promille.
Bad Segeberg: Opfer standen unter Schock
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kiel wurde eine Blutprobe entnommen und der Beschuldigte verblieb die Nacht in polizeilichem Gewahrsam. Von dort wurde er am Morgen entlassen. Die beiden Geschädigten kamen noch im Laufe der Nacht auf die Polizei zu. Sie hätten sich in der Klinik behandeln lassen. Nach Befunden der behandelnden Ärzte sei einer der beiden Männer beim Weglaufen umgeknickt und habe sich am Sprunggelenk verletzt, während der zweite Mann unter einer akuten Belastungsreaktion durch das Erlebte leiden soll.
Der Beschuldigte wird sich nun in einem Strafverfahren wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung, Nötigung und einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz verantworten müssen.