Henstedt-Ulzburg/. Diebe eines Audi Q5 aus Henstedt-Ulzburg boten den Wagen gleich nach der Tat an: Lange freuen konnte sich der Käufer nicht.
Autos von privat kaufen, zu auffällig guten Preisen und mit schneller Übergabe noch am Tag des Zuschlags? Bei jedem Menschen sollten bei derartigen Deals sofort die Alarmglocken schrillen. Autodiebe versuchen auf diese Weise direkt nach der Tat die heiße Ware loszuwerden. So geschehen in einem Fall in Henstedt-Ulzburg.
Am Donnerstagabend, 27. Juni, verschwand ein schicker schwarzer Audi Q5, Neupreis etwa 50.000 Euro, vom Gelände eines Autohauses an der Philipp-Reis-Straße in der Großgemeinde. Bei dem Wagen handelte es sich um einen Gebrauchtwagen aus dem Jahr 2017. Die Polizei fahndete zunächst ergebnislos nach den Dieben.
Gestohlener Audi aufgetaucht: Käufer kam aus Bielefeld
Doch dann ging am Dienstag in Bielefeld ein Mann zur örtlichen Zulassungsstelle und wollte seinen gerade neu erstandenen Audi Q5 auf seinen Namen anmelden. Kurz darauf bekam es der Mann mit Beamten der Landespolizei Nordrhein-Westfalen zu tun. Denn beim gekauften Auto handelte es sich tatsächlich um den keine fünf Tage zuvor gestohlenen Audi aus Henstedt-Ulzburg.
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Der neue Besitzer gab gegenüber der Polizei an, dass er den Wagen zuvor im Hamburger Stadtgebiet angekauft und dann an seinen Heimatort überführt hatte. Die Polizei in Bielefeld stellte das Fahrzeug sicher und nahm dem Käufer die mit hoher Wahrscheinlichkeit gefälschten Fahrzeugpapiere ab. Nun wird nicht nur wegen Autodiebstahls ermittelt, sondern auch ein Verfahren wegen eines möglichen Betruges von der Staatsanwaltschaft in Hamburg geführt.
Gestohlener Audi: Für den Käufer ein Totalschaden
Der Käufer kann nur hoffen, dass die Polizei die Autodiebe ermittelt und dass diese sein Geld noch haben. Ansonsten läuft der schnelle Deal mit dem Audi Q5 für ihn auf einen Totalschaden hinaus. Denn an gestohlenen Gegenständen kann ein Käufer kein Eigentum erwerben. Er bleibt komplett auf dem Schaden sitzen. Es sei denn, er holt sich das Geld vom Betrüger zurück.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich davor, auf solche Angebote einzugehen. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollte man immer darauf bestehen, die Ausweispapiere des Verkäufers einzusehen. Wichtig ist auch, beide Schlüssel des Fahrzeugs auszuprobieren. Grundsätzlich sollte man die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) des Wagens mit der Zulassungsbescheinigung abgleichen.
In den Fahrzeugpapieren müssen sich die Behördenstempel finden, die auch auf dem Kennzeichen zu sehen sind. „Kontaktieren Sie im Zweifel vor Abschluss des Vertrags die Polizei und lassen Sie sich beratend unterstützen“, teilt Jens Zeidler von der Polizeidirektion Bad Segeberg mit. „Im Allgemeinen gilt: behalten Sie ein gesundes Maß an Misstrauen, insbesondere wenn die angebotenen Kaufpreise auffallend von handels- und marktüblichen Preisen abweichen.“