Schwarzenbek. Vor 35 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. 600 Kinder feiern den Jahrestag an der Gemeinschaftsschule.
Kinderrechte sind spezielle Menschenrechte für Kinder. Sie orientieren sich an deren besonderen Bedürfnissen wie dem Schutz vor Gewalt, dem Zugang zur Gesundheitsvorsorge sowie ein Recht auf Schutz im Krieg. Zu den Kinderrechten gehören aber auch Bildung sowie ein Recht auf Spiel und Freizeit.
Und manchmal auch auf Musik und Spaß, wie beim Liederfest zum Internationalen Tag der Kinderrechte: Am 19. November in Schwarzenbek und am 20. November, dem eigentlichen Kinderrechte-Tag, in Mölln, feiern Kinder mit Folkmusiker Jörg-Rüdiger Geschke und seiner aus Lehrern bestehenden Band sowie den Gaststars Ezé und Adama. In der Schwarzenbeker Grund- und Gemeinschaftsschule sind mehr als 600 Schülerinnen und Schüler der ersten bis sechsten Klassen aus drei Schulen dabei: 530 Teilnehmer aus der gastgebenden Schule, 80 Kinder aus Müssen und 22 aus der Dalbek-Schule in Börnsen.
Afrikanischer Musiker promoviert in Germanistik
Geschke, der zugleich Lehrer und Kreisfachberater der Schulen im Kreis ist, hatte das Liederfest organisiert. Bereits im Mai hatte er die Schulen angeschrieben, nach den Sommerferien die Materialien zu Kinderrechten inklusive den Liedtexten verschickt. „Es ist das Finale für das, was die Kinder im Unterricht erarbeitet haben“, so Geschke. Beim Event, das vom Bundesprogramm „Partnerschaften für Demokratie“ finanziert wird, sangen die Kinder lautstark mit bei Liedern wie „Respekt“ oder „Die Blumen blühen überall gleich“.
Ein Höhepunkt für die Kinder war der Auftritt von Ezé und seinem Partner Adama. Geboren in Ouagadougou, ist Ezékiel Wendtoin Nikiema, alias Ezé, erst in Deutschland „schwarz“ geworden. Damit meint er nicht seine Hautfarbe, sondern die politische Dimension des Schwarzseins in Deutschland. „Wir leben in einer postmigrantischen Gesellschaft. Das ist unsere Realität. Wir müssen miteinander leben“, sagt Nikiema, der in Burkina Faso Germanistik studiert hat und in Berlin an seiner Doktorarbeit schreibt. „Vielfalt ist eine Stärke“, appellierte er an seine jungen Zuhörer, von denen viele ebenfalls einen Migrationshintergrund haben.
Demokratie wird auch an der Schule gelebt
Doch welche Rechte haben Kinder ganz konkret, wo können sie an ihrer Schule mitentscheiden? „Bei Klassenfahrten und Ausflügen“, sagt Schulleiterin Bettina Kossek spontan: „Sie können als Lehrer das Ziel nicht vorgeben, sondern müssen es mit der Klasse besprechen.“ Das gilt auch für den schulinternen Wintermarkt: Allen Klassen steht die Teilnahme am Fest offen. „Viele haben sich gemeldet. Es gibt aber auch Klassen, die sich dagegen entschieden haben und nicht teilnehmen“, so die Pädagogin.
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Grundsätzlich sei Teilhabe an der Schule wichtig, sagt Kossek. Neben Institutionen wie Klassensprecher, Schülerparlament oder Schulkonferenz gibt es an der Grund- und Gemeinschaftsschule auch den Klassenrat: „Das ist eine Zusatzstunde, die wir on top in die Klasse geben“, so die Schulleiterin. Probleme und Wünsche der Klasse, die sonst zu Beginn einer Unterrichtsstunde besprochen wurden, können nun ein Mal pro Woche im Klassenrat, den es ab der zweiten Klasse gibt, besprochen werden.
Ministerium gibt bewegliche Ferientage vor – meistens
Die Schulkonferenz ist paritätisch besetzt: Jeweils zwölf Lehrer, Elternvertreter und Schüler gehören ihr an. Hier bestimmen die Kinder mit, wenn es um die Schulordnung, Anfangs-, End- und Pausenzeiten, bewegliche Ferientage oder das Medienkonzept geht. Den Einwand, dass die Schüler dort eine Zweidrittelmehrheit aus Erwachsenen gegenüber sitzt, lässt Kossek nicht gelten: „Die Lehrerschaft muss nicht als geschlossener Block abstimmen, zudem gibt es die Möglichkeit, der geheimen Abstimmung.“
Dass ihre Entscheidungen in den schulischen Rahmen passen müssen, lernen die Kinder ganz nebenbei. Etwa bei den beweglichen Ferientagen: Die können nicht frei gewählt werden, sondern werden vom Bildungsministerium vorgegeben. Nur wenn sich alle Schulen vor Ort auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen, können sie von der Vorgabe des Ministeriums abweichen.