Lauenburg. Wer Altersrente beziehen möchte, muss sich durch viel Papierkram kämpfen. In Lauenburg gibt es Hilfe, um teure Fehler zu vermeiden.

Mehr Zeit für die Familie, für ein fast vergessenes Hobby oder einfach für sich selbst – die Aussicht auf den baldigen Ruhestand ist für viele Menschen jenseits des 60. Geburtstages verlockend. Spätestens dann stellt sich die Frage: Die Regelaltersgrenze abwarten oder doch früher in Rente gehen und dafür Abzüge in Kauf nehmen?

Um es vorweg zu nehmen: Wer sich nicht richtig informiert, kann eine böse Überraschung erleben, wenn der Rentenbescheid ins Haus geflattert kommt. Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung helfen kostenlos und im Vorfeld, teure Fallstricke zu vermeiden. Ab November hilft Nina Ihde in Lauenburg ehrenamtlich, wichtige Fragen rund um die Rente zu klären. Sie tritt die Nachfolge von Harald Hofmann an, der 19 Jahre lang kostenlose Hilfestellung gab, sich im Dschungel der Gesetzgebung zurechtzufinden. Fünf gängige Irrtümer rund um die Rente.

Irrtum Nummer 1: Die Rente wird automatisch aufs Konto gezahlt

Tatsächlich kann man als Bald-Rentner so einiges falsch machen. Das fängt schon mit dem Glauben an, die gesetzliche Altersrente werde automatisch gezahlt. Ohne, dass das 22-seitige Antragsformular ausgefüllt wird, passiert jedoch gar nichts. Wer das online machen möchte, kann das Formular auf der Seite der Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de abrufen. Zwischen Tür und Angel wird das aber nichts. Etwa 45 Minuten Zeit sollte man schon dafür einplanen. Wer lieber auf den Postweg vertraut, kann sich das Formular auch kostenlos zusenden lassen.

Der Antrag sollte drei Monate vor dem gewünschten Termin bei der Rentenversicherung eingehen. Gibt es noch ungeklärte Zeiten im Versicherungsverlauf, dann besser etwas eher. Wichtig zu wissen: Die gesetzliche Rente kann bis zu drei Monate rückwirkend beantragt werden. Wer später dran ist, erleidet finanzielle Einbußen, da die Zahlung dann erst verspätet – ohne Nachzahlungen – beginnt. Den Antrag zu früh stellen zu wollen, ist auch nicht sinnvoll: Bei mehr als sechs Monaten vor dem gewünschten Renteneintritt gibt es beim Ausfüllen des Online-Formulars eine Fehlermeldung. Das gilt übrigens sowohl bei Erreichen der Regelaltersgrenze als auch bei vorzeitigem Rentenbezug.

Irrtum Nummer 2: Abschläge gelten nur bis zum Erreichen der Regelarbeitszeit

Abhängig vom Geburtsjahrgang liegt die Regelaltersgrenze ohne Abschläge derzeit bei 67 Jahren. Wer so lange nicht arbeiten möchte, muss je nach Geburtsjahr Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen. Trotzdem wollen 63 Prozent der Erwerbstätigen nicht länger als bis zum 63. Lebensjahr berufstätig sein, das ergab eine aktuelle Umfrage von Das Demografie Netzwerk.

So muss ein Arbeitnehmer, Jahrgang 1962, derzeit mit 13,2 Prozent Abschlag rechnen. Aber Vorsicht: Jetzt einfach die letzte Rentenauskunft und den Taschenrechner zücken, wäre zu kurz gesprungen. Von dem so errechneten Betrag gehen neben eventuellen Steuerzahlungen nämlich noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das mindert das verfügbare Einkommen weiter. Wichtig zu wissen: Wer sich für einen vorzeitigen Ruhestand entscheidet, für den gelten die Abschläge lebenslang.

Rente
Nina Ihde ist Lauenburgs neue ehrenamtliche Versichertenberaterin der DRV © Elke Richel | Elke Richel

Irrtum Nummer 3: Als Rentner muss man für Hinzuverdienst keine Steuern zahlen

Für viele ein interessantes Gedankenspiel: Die vorzeitige Rente mit 63 in Anspruch nehmen und weiterarbeiten – vielleicht in einem weniger anstrengenden Job. Die gute Nachricht zuerst: Das ist möglich. Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Altersrente gibt es seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr. Das bedeutet: Man kann soviel hinzuverdienen, wie man möchte. Bisher war das nur möglich, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat.

Der Rentenversicherung muss man diesen Hinzuverdienst nicht melden, wohl aber dem Finanzamt. Die jährliche Steuererklärung umfasst dann die jeweilige Rente und den Hinzuverdienst. Nur wer als Rentner monatlich weniger als 538 Euro Arbeitseinkommen hat, muss darauf keine Steuern zahlen. Einnahmen in dieser Höhe zählen nämlich als Mini-Job und werden pauschal mit zwei Prozent besteuert.

Irrtum Nummer 4: Die letzten Monate im Job fallen bei der Rentenberechnung unter den Tisch

Je früher der Rentenantrag ausgefüllt wird, desto mehr stellt sich die Frage, ob die letzten Monate im Job bei der Rentenberechnung unter den Tisch fallen. Dem ist nicht so. Normalerweise rechnet die Rentenkasse das Einkommen für diese Zeit hoch. Dazu wird ein Durchschnittswert aus den vergangenen zwölf Monaten errechnet. Die Rentenhöhe steht somit früh fest und die Bezüge können pünktlich gezahlt werden.

Wer jedoch in den letzten Monaten vor dem Ruhestand Sonderzahlungen erwartet, sollte auf dem entsprechenden Formular ankreuzen, dass die Hochrechnung der beitragspflichtigen Einnahmen unterbleiben soll. Dann kann der Versicherungsträger zwar die tatsächliche Rentenhöhe erst berechnen, wenn der Arbeitgeber das letzte Einkommen übermittelt hat, dafür erhöht sich aber auch die Rente. Je nach Höhe der Sonderzahlung kann dies einige Cent oder auch den einen oder anderen Euro pro Monat ausmachen.

Irrtum Nummer 5: Der Rentenbescheid muss in jedem Fall akzeptiert werden

Normalerweise sollte der Versicherungsverlauf ja geklärt sein, bevor der Rentenantrag gestellt wird. Schließlich meldet sich die Rentenversicherung regelmäßig automatisch – das erste Mal, wenn man 43 Jahre alt ist. Ab einem Alter von 55 Jahren wird alle drei Jahre eine Rentenauskunft mit persönlichem Versicherungsverlauf zugeschickt. Trotzdem kann der Rentenbescheid Fehler enthalten und muss nicht automatisch akzeptiert werden.

Die Widerspruchsfrist gegen den Rentenbescheid beträgt vier Wochen. Damit sich Fehler in den Rentenbescheid erst gar nicht einschleichen können, ist es ratsam, einige Zeit vor dem geplanten Rentenbeginn eine Kontenklärung zu veranlassen. Im Rahmen dieser Klärung lassen sich Lücken im Versicherungsverlauf oder fehlende Angaben bereits im Vorhinein ausmachen.

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Rund um die Rente: Nina Ihde ab sofort in Lauenburg

Wer sich nicht alleine durch den Papierberg kämpfen möchte oder sich vorab informieren will, sollte sich an einen der ehrenamtlichen Versichertenberater der DRV in seinem Wohnbereich wenden. Sie helfen Lücken zu klären und den Rentenantrag Antrag korrekt auszufüllen. Eine Übersicht über diese Angebote gibt es auf ebenfalls auf der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de.

Nina Ihde hat hat in den vergangenen Monaten einige Lehrgänge absolviert, um fit in allen Fragen rund um die Rente zu werden. „Ich habe ein sinnvolles Ehrenamt als Ausgleich gesucht und mich beworben“, sagt die gelernte Chemielaborantin. Ab sofort bietet die 49-Jährige an jedem ersten Donnerstag im Monat in Lauenburg eine offene Sprechstunde an. Jeweils zwischen 14 und 16 Uhr berät sie Ratsuchende im Haus der Begegnung (Fürstengarten 29). Individuelle Terminvereinbarungen sind unter Telefon 0157/39 59 39 96 möglich.