Schwarzenbek. Nach der Scheidung von seiner dritten Ehefrau war Peter R. einsam, wie er sagt. Auf Fotos von nackten Kindern sei er zufällig gestoßen.
Mit Unterstützung seines Anwalts und seiner Lebensgefährtin muss Peter R. (Name geändert) von seinem Rollator zur Anklagebank im Schwarzenbeker Amtsgericht gebracht werden. Dort soll der 82-Jährige aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg Platz nehmen, da ihm die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen wird. Eine schwere Straftat – am Ende kommt er aber glimpflich davon.
Mit starrer Miene blickt Peter R. nach vorn, als von der Staatsanwaltschaft zehn Anklagepunkte vorgelesen werden, die dem Angeklagten vorgeworfen werden. Ab und zu schaut er Hilfe suchend zu seiner etwa gleichaltrigen Lebensgefährtin, die aber ebenso starr und weit nach vorn gebeugt zu Boden blickt. Verständlich: Denn die Fotos von kleinen Kindern, die sich Peter R. im Internet angeguckt haben soll, sind erschütternd. Manche zeigen nackte Kleinkinder, manche Kinder, die zu sexuellen Handlungen gezwungen werden.
Auch Sportgruppen für Kinder geleitet
Eine vom Angeklagten selbstverfasste, schriftliche Einlassung trägt Anwalt Peter Stimper vor. Sie handelt von der Karriere bei der Polizei und der ehrenamtlichen Arbeit im Sportverein. Auch Sportgruppen für Kinder soll Peter R. nach eigener Aussage geleitet und später als Sportfunktionär gearbeitet haben.
Die Scheidung von seiner letzten Ehefrau und ein Schlaganfall seien letztlich ausschlaggebend dafür gewesen, dass er sich Kinderpornografie ab Mitte 2022 im Internet anschaute. „Ich war einsam und hatte keine erotische Beziehung“, heißt es in der Stellungnahme. Eigentlich habe er nur nackte Frauen sehen wollen und nach „FKK-Bildern“ gesucht. Anschließend seien ihm auch Kinderbilder angezeigt worden. Doch sexuelle Präferenzen zu Kindern habe er nicht.
„Es widerstrebt mir, das anzusehen“, sagt der Angeklagte
Aufmerksam auf den Angeklagten wurde die Polizei, da er in der Suchmaschine Bing Images kinderpornografische Bilder heruntergeladen und anschließend auch hochgeladen haben soll, um ähnliche Bilder vorgeschlagen zu bekommen. Doch Peter R. sagt, er sei mit der Technik gar nicht zurechtgekommen und wollte die Bilder eigentlich löschen. Möglich scheint dies, erklärt er doch technische Vorgänge recht unbeholfen. Auch die Staatsanwaltschaft erklärt, dass häufiger Fälle angeklagt werden, in denen die Beschuldigten von Problemen mit Bing Images berichten.
Dass er sich Bilder von nackten Kindern angesehen hat, streitet der Angeklagte nicht ab. Doch von Bildern, auf denen sexuelle Handlungen gezeigt werden, will er nichts wissen. „Bei Penetration war bei mir Feierabend“, sagt er. Das ekele ihn an. Um festzustellen, welche Bilder Peter R. wirklich angesehen hat, werden ihm Abdrucke vorgelegt. „Es widerstrebt mir, das anzusehen“, sagt er. „Da müssen wir jetzt alle durch“, entgegnet der Richter. Schließlich werden sechs der zehn angeklagten Fälle fallengelassen.
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Während des Prozesses spricht Peter R. mit wackliger Stimme, wirkt aber klar und formuliert sinnvolle Gedanken. Dass ihn der Prozess mitnimmt, ist spürbar. „Das Verfahren hat meinen Mandanten massiv beeindruckt“, sagt Anwalt Peter Stimper.
Schließlich berichtet der Angeklagte unter Tränen von einer TV-Dokumentation, die davon handelt, wie junge Mädchen auf den Straßen Kolumbiens entführt und in die Prostitution gezwungen werden. „Da ist mir ganz anders geworden“, sagt Peter R. Das Verfahren gegen ihn wird mit einer Geldbuße von 1000 Euro, die er an die Landeskasse zahlen muss, eingestellt.