Geesthacht. Stadt informiert über Zuständigkeit für Sicherung des öffentlichen Verkehrsraums. Bei Missachtung droht Gefahr, wie ein Beispiel zeigt.
Der Fußweg am Barmbeker Ring in der Geesthachter Oberstadt ist am Abzweig zum Rahlstedter Weg (Weg beim großen Vonovia-Spielplatz) nur noch halb so breit wie er einmal war. Auf der anderen Hälfte ragt ein ausladender Busch in den Weg, große Menschen müssen sich ducken. Und das sollten sie auch, denn ein dicker Ast trägt lange Dornen, die für eine Verletzung sorgen können. Doch wer ist für den Rückschnitt zuständig?
Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit der Stadt Geesthacht weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter dafür zu sorgen haben, dass der vorhandene Verkehrsraum sicher genutzt werden kann. Dass der Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern wie das Schneeschieben im Winter dazu gehört, scheint heute längst nicht jeder Wohnungseigentümer zu wissen.
Vonovia kommt ihren Grünschnitt-Pflichten nicht nach
Für Radfahrer und Fußgänger ist es mindestens ein Ärgernis, wenn sie von einem ausladenden Äst getroffen werden. Die Verwaltung weist daher darauf hin, dass nach Paragraf 33 Absatz 3 des schleswig-holsteinischen Straßen- und Wegegesetzes der öffentliche Verkehrsraum von Anpflanzungen freizuhalten ist, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Dies bedeutet, dass im Bereich von Gehwegen der Freischnitt bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 Meter und in der Breite bis zur Grundstücksgrenze und über Straßen und Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 Meter erfolgen muss. Außerdem müssen Straßenlampen, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder von Grünbewuchs freigehalten werden. Aber Achtung: Vor Durchführung des Rückschnitts ist in jedem Fall auf etwaige, in den Grünanpflanzungen befindliche brütende Vögel zu achten.
Im Fall des Dornenbusches am Barmbeker Ring ergab eine Anfrage bei der Stadt, dass der Weg zwar im öffentlichen Besitz ist, die Bereiche daneben aber im Privatbesitz sind. In diesem Fall ist dies der Wohnungskonzern Vonovia, der seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Es ist allerdings nur ein Beispiel von vielen, die im Stadtgebiet zu beobachten sind.