Ratzeburg. Nächsten Montag tagt der Haupt- und Innenausschuss des Kreises. DRK verliert Zuständigkeit für den Kreis. Fehler in der Ausschreibung.

Gleich mehrere Themen mit Konfliktpotenzial stehen heute auf der Tagesordnung des Haupt- und Innenausschusses des Lauenburgischen Kreistags. Neben einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Dr. Christoph Mager geht es gleich zweimal um den Rettungsdienst. Im öffentlichen Teil soll das Gremium darüber abstimmen, ob der Landrat den Auftrag erhält, eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) von Kreisen und kreisfreien Städten mit voranzutreiben, deren Zielsetzung die „Qualitätssicherung im Rettungsdienst“ ist. Hinter verschlossenen Türen geht es ein weiteres Mal um die Neuvergabe des Rettungsdienstes. Das Kreisgebiet soll dafür in drei Regionen, Nord, Mitte und Süd, aufgeteilt werden. Die Aufgabe soll dann an verschiedene Organisationen vergeben werden.

Zur Zahl der Bewerber gibt es bis zum Ausschreibungsende in wenigen Tagen keine Auskunft, auch zu den weiteren Details hält sich die Kreisverwaltung bedeckt. Nur soviel: „Mit der Aufteilungen und Vergabe an verschiedene Anbieter soll sichergestellt werden, dass wir im Kreis nicht plötzlich ohne Rettungsdienst dastehen, sollte ein Anbieter die Segel streichen“, erläutert Kreissprecher Tobias Frohnert.

Kreisgebiet wird für den Rettungsdienst in drei Regionen aufgeteilt

Wie die Redaktion aus verschiedenen Quellen erfahren hat, hat eine Vielzahl von Rügen und auch Gerichtsentscheidungen erneute Ausschreibungen und Fristverlängerungen notwendig gemacht. Die Zeit drängt: Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat den 31. Dezember 2021 als Endpunkt der im Wesentlichen seit 1946 geübten Praxis gesetzt. Bislang ist das Deutsche Rote Kreuz für den Rettungsdienst zwischen Elbe und Hansestadt Lübeck zuständig, hat andere Organisation wie ASB und auch DLRG mit ins Boot geholt. Seit die EU vor gut einem Jahrzehnt entschieden hat, dass öffentliche Leistungen prinzipiell europaweit ausgeschrieben werden müssen, war umstritten, wie weit dies auf den Rettungsdienst Anwendung finden soll.

2019 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass unter bestimmten Umständen von einer europaweiten Ausschreibung abgesehen werden könne. Die „Bereichsausnahme“ gilt insofern, als, vereinfacht gesagt, der Rettungsdienst auch für die staatliche Aufgabe des Katastrophenschutzes in der Verantwortung steht.

Mehrere Rettungsorganisationen haben sich bereits beworben

Nach Informationen der Redaktion haben sich bereits mehrere Rettungsorganisationen in Ratzeburg beworben, darunter auch die DLRG, die in Lauenburg eine Rettungswache betreibt. Die Begeisterung privater Anbieter, die bei der EU die Pflicht für allgemein Ausschreibungen eingefordert haben, scheint dagegen gering. „Das ist kein Wunder“, sagt DRK-Kreisgeschäftsführer Peter Timmermanns. „In Schleswig-Holstein gilt im Gegensatz zu manch anderen Bundesländern das Kostendeckungsprinzip für Rettungseinsätze, sind damit im Land keine Gewinne zu erwirtschaften.“