Ratzeburg/Kiel. Der lauenburgische Landrat Dr. Christoph Mager hatte sich frühzeitig impfen lassen - mit Restbeständen. Das hat Konsequenzen.

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat ein Disziplinarverfahren gegen Dr. Christoph Mager, Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, eröffnet. Der Grund: Mager hatte sich Anfang des Jahres gemeinsam mit anderen Mitarbeitern der Kreisverwaltung aus Restdosen des Corona-Impfzentrums Alt-Mölln gegen das Virus impfen lassen. Und das, obwohl er von der vorgegebenen Prioritätengruppe noch nicht dafür vorgesehen war.

Kieler Innenministerium hat ein Disziplinarverfahren gegen Dr. Mager eingeleitet

Norbert Brackmann (CDU), Vorsitzender des Haupt- und Innenausschusses, informierte nun die Ausschussmitglieder über die Einleitung des Disziplinarverfahrens. Das Innenministerium in Kiel überprüft nun, ob der Landrat gegen seine beamtenrechtlichen Pflichten verstoßen hat. Mager hatte bereits bei einer Sondersitzung am 23. Februar unbequeme Fragen zu seiner Impfung und dem Verfahren mit dem Restimpfstoff beantwortet. Damals sagte der Ratzeburger: "Ich wurde angerufen, ob ich schnell kommen könnte. Ehrlich gesagt, habe ich mir da nur die Frage gestellt, welchen Eindruck es auf meine Mitarbeiter gemacht hätte, wenn ich mich nicht hätte impfen lassen wollen." Er hatte betont, dass er sich an alle vorgegebenen Regeln gehalten habe. "Aber moralisch war es falsch. Ich hätte das Angebot ausschlagen soll", sagte er und entschuldigte sich.

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Doch wie wird in einem solchen Disziplinarverfahren vorgegangen? Dazu sagt Kreissprecher Tobias Frohnert auf Anfrage unserer Zeitung: "Üblicherweise erhält ein Beamter in einem Disziplinarverfahren die Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem möglichen beamtenrechtlichen Fehlverhalten. Dann entscheidet die Disziplinarbehörde, ob sie die Handlung als Fehlverhalten im Sinne des Beamtenrechts einstuft." Je nach Ergebnis könne das Verfahren eingestellt oder beamtenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. "Bis zur Entfernung aus dem Dienst", so Frohnert.