Geesthacht/Schwarzenbek. Betrüger nutzen die derzeit hohe Nachfrage nach Fotovoltaikanlagen aus. Doch es gibt auch noch andere Fallstricke.
Die Nachfrage ist riesig, wer aktuell bei einem Fachbetrieb anfragt, ob dieser noch dieses Jahr eine Fotovoltaikanlage installieren könne, wird in der Regel enttäuscht. „Ausgelastet bis ins nächste Jahr“ oder es mangelt an Teilen und Leitungen sind häufige Antworten.
Den Boom der Stromerzeugung aus Sonnenkraft wollen sich unseriöse Anbieter zu Nutzen machen, die Anlagen per Telefon anbieten. Doch auch wer keine Betrüger beauftragt, hat häufig mit Problemen zu kämpfen: Nicht für jede Fotovoltaikanlage ist ein Bauantrag notwendig, doch jede muss angemeldet werden – sonst drohen Ärger und Strafen.
Verbraucherschützer warnen vor Betrug mit Fotovoltaikanlagen
In Niedersachsen wie Rheinland-Pfalz warnen Verbraucherschützer vor Anlagenkauf per Telefon. Ist ein Vertragsabschluss zustande gekommen, rückt häufig eine Kolonne an, die beginnt, Paneele auf dem Dach zu installieren. Ob die Arbeiten vollendet werden, die Anlagen funktionsfähig sind und angeschlossen werden, steht jedoch auf einem anderen Blatt Papier.
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Im Landkreis Harburg sind Hausbesitzer Betrügern bereits aufgesessen, mussten im Anschluss selbst schauen, ob und wie begonnene Arbeiten vollendet werden können. Müssen Fachbetriebe übernehmen und installierten Murks in Ordnung bringen, kann ein besonders günstiges Angebot zu einem besonders teuren Missvergnügen geraten, warnen Verbraucherschützer.
Vor Kaufvon Fotovoltaik ausreichend informieren
Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein seien derartige Betrügereien bislang nicht gemeldet worden, sagt Pressesprecherin Vivien Arwers. Allerdings ließen sich viele Interessenten auf Geschäfte ein, ohne deren Folgen wirklich im Vorfeld geklärt zu haben.
Wer eine vier- bis fünfstellig Summe in Stromgewinnung aus Sonnenkraft investieren wolle, „sollte sich zuvor unbedingt unabhängig informieren“, rät Arwers. Neben einer kostenfreien Erstberatung durch die Verbraucherzentrale seien 30 Euro für einen Energie-Check durch einen Energieberater gut angelegtes Geld.
Nicht jedes verlockende Angebot ist auch vernünftig
Nicht immer seien die auf den ersten Blick verlockendsten Angebote wirklich die wirtschaftlich vernünftigen, warnen Experten und Verbraucherschützer. Wer sich etwa entscheide, eine Anlage zu mieten statt zu kaufen, spare voraussichtlicht Wartungskosten. Am Ende habe der Mieter dann jedoch vielleicht doppelt so viel gezahlt, als wenn er gekauft hätte.
Björn Reuter, Elektromeister mit eigenem Geschäft im Lauenburgischen, hat aktuell noch nichts von dem Betrug per Telefon gehört. Ihm selbst sei allerdings auch schon telefonisch der Kauf von Anlagen angeboten worden – in Zeiten großer Materialknappheit. Der Geesthachter rät zur Vorsicht, vor allem gegenüber besonders verlockend erscheinenden Angeboten.
Kosten für Demontage und Entsorgung berücksichtigen
„Ein Extremfall war eine gemietete große Anlage auf einem Schweinestall. Die ging nach 20 Jahren in das Eigentum des bisherigen Mieters über – genau mit dem Ende der Förderungsfrist“, so Reuter. Der Neueigentümer musste bald für die kostspielige Demontage und Entsorgung der Anlage aufkommen – für die er zuvor 20 Jahre Miete gezahlt hatte.
Ärger anderer Art steht Eigentümern ins Haus, die stromerzeugende Anlagen und Batteriespeicher nicht vorschriftsmäßig anmelden. „Marktstammdatenregister“ heißt das amtliche Register, das alle bisherigen Meldewege nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz beziehungsweise dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelöst hat.
Stromerzeugen wie Fotovoltaikanlagen müssen angemeldet werden
„Das wird von Kunden häufiger vergessen, dabei weisen wir sie explizit darauf hin“, bestätigt Volker Witting, Mitgeschäftsführer von EFG in Schwarzenbek. Das Problem: „Das können die Kunden nur selbst machen.“
Die Pflicht, sie anzumelden, besteht auch für bereits anderweitig angemeldete Stromerzeuger, seien es Windräder, Blockheizkraftwerke oder selbst Notstromaggregat. Wer die Eintragung versäumt, riskiert den Verlust der EEG-Förderung und ein Bußgeld, warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Neben der bürokratischen Erfassung aller Stromerzeuger in einem zentralen Register gibt es einen weiteren Grund, wissen Witting wie Reuter. „Je nach Einspeisungsvertrag für Strom ins Netz muss eventuell ein neuer Zähler eingebaut werden“, so Reuter: Die Versorger wollten so ausschließen, dass alte Analogzähler beim Einspeisen von Strom rückwärts drehen.