Geesthacht. Bereits im Januar gab es keinen Lohn mehr für die Angestellten in Geesthacht. Ein Ausfallgeld wird rückwirkend gezahlt.

Nach dem Besuch von Insolvenzverwalter Dr. Thilo Streck bei Mero-Druck in Geesthacht am vergangenen Donnerstag blieben ein paar Fragen offen. Die unternehmenseigene Druckerei des Kelter-Verlages hatte Ende Januar einen Insolvenzantrag gestellt, nachdem der einzige Auftraggeber, der Kelter-Verlag, nun lieber andere Druckorte bevorzugt als die benachbarte Druckerei eine Tür weiter. „Ein bemerkenswerter Vorgang“, findet auch der Hamburger Anwalt, der mit der Prüfung beauftragt wurde.

Insolvenzverwalter klärt ab, warum es bei Mero-Druck zur Insolvenz gekommen ist

Seine Arbeit ist nun, unter anderem abzuklären, warum es zur Insolvenz gekommen ist. Sind die Anträge rechtzeitig gestellt worden? Gab es vorher schon Gehaltsrückstände? Sind die Lieferanten, die zu den Gläubigern gehören, regelmäßig bezahlt worden?

Der Insolvenzverwalter skizziert die nächsten Schritte: „Angestrebt ist, spätestens zum 1. April das Insolvenzverfahren zu eröffnen“, sagt Thilo Streck. „Ich versuche, was ich kann, um das Vorgehen zu beschleunigen.“ Denn Eile ist wichtig für die 33 Mitarbeiter, die zum Schluss noch betroffen sind.

Ausfallgeld der Agentur für Arbeit wird rückwirkend gezahlt

Der Grund sind die Löhne, die nicht mehr bezahlt werden, bereits der Januar-Lohn fiel aus. Zwar füllt die Agentur für Arbeit diese Lücke mit dem Insolvenzausfallgeld aus, aber nicht sofort. Es wird rückwirkend gezahlt und betrifft den Lohn, der in den letzten drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausstehend war. Sollte die Eröffnung also wirklich zum 1. April klappen, wären das für die Mitarbeiter immer noch der Januar, Februar und März. Eine lange Zeitspanne,wenn man keine Rücklagen hat.

Immerhin für den ersten Monat meldet Thilo Streck nun eine gute Nachricht, er hatte sich bei der Agentur für Arbeit für eine erste schnelle Auszahlung eingesetzt. „Für den Januar hat es geklappt, für den Februar und März wird es schwieriger. Sicher ist, dass die Mitarbeiter ihr Geld bekommen. Aber wann? Es ist eine ganz blöde Situation“, meint der Insolvenzverwalter. Streck will im Fall der Fälle mit ­Bescheinigungen über die ausstehenden Zahlungen helfen, wo es geht. Zum Beispiel bei Überziehungen der Konto-Kreditlinie gegenüber der Hausbank. „Es ist jetzt Anfang Februar, ich denke schon, dass sich der Nebel noch lichten wird“, hofft er.

Insolvenzverfahren könnte am 1. April eröffnet werden

Dass den momentan freigestellten Mitarbeitern bereits vor der möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. April von Seiten der Geschäftsführung die Kündigung ausgesprochen wird, ist übrigens möglich, bedarf aber der Genehmigung des Insolvenzverwalters.

Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, danach eine spezielle Frist von maximal drei Monaten. Wem vorher gekündigt wurde, dem muss ein zweites Mal gekündigt werden, falls seine gesetzliche Frist länger sein sollte.

Und noch eine gute Nachricht: „Es gibt da schon den einen oder ­anderen Interessenten, der ein­ paar von den Mitarbeitern gebrauchen könnte“, hat der Insolvenzverwalter erfahren.