Lübeck/Barsbüttel. Sie waren Teil einer kriminellen Bande und brachten die Opfer um ihr Erspartes. Geständnisse wirken strafmildernd.

Cihan M. und Aziz U. (Namen geändert) sollen Senioren um rund 58.000 Euro betrogen haben, auch eine 81 Jahre alte Frau aus Barsbüttel war unter ihren Opfern. Nun steht fest: Die beiden Männer müssen ins Gefängnis. Das Landgericht Lübeck hat die jungen Männer zu Haftstrafen von drei Jahren beziehungsweise drei Jahren und acht Monaten wegen besonders schweren Betrugs verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, Teil einer kriminellen Bande zu sein, deren Mitglieder sich gegenüber Senioren als Polizeibeamte und Bankangestellte ausgegeben und ihre Opfer so dazu gebracht haben sollen, ihnen große Mengen Bargeld zu übergeben. Zwischen Januar und April 2020 sollen der 26 Jahre alte Cihan M. und sein 23 Jahre alter Komplize mindestens elfmal in Stormarn, Hamburg und dem Umland zugeschlagen haben.

Weitere Verfahren gegen mehrere Hintermänner

Aufgabe der Angeklagten soll es gewesen sein, das Geld, das die Senioren zuvor auf Anweisung abgehoben und in Mülltonnen oder an anderen Orten deponiert hatten, abzuholen und auf ein Bankkonto in der Türkei zu transferieren. Die betrügerischen Anrufe selbst sollen von einem Callcenter aus erfolgt sein. Gegen mehrere Hintermänner laufen separate Verfahren. Der finanzielle Schaden bei den Senioren ist erheblich. Die Barsbüttelerin etwa hatte den Kriminellen ihre gesamten Ersparnisse in Höhe von 7000 Euro übergeben.

Der Prozess gegen M. und U. in Lübeck hatte Anfang März begonnen. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht, dass beide Angeklagten die Taten gleich zu Beginn vollumfänglich gestanden hatten. Auch hätten sie zur weiteren Aufklärung beigetragen, indem sie Hintermänner benannt hätten.

Barsbüttelerin verlor ihre gesamten Ersparnisse

Ebenfalls strafmildernd wirkte sich laut der Vorsitzenden Richterin Sohre Tschakert aus, dass die beiden Reue gezeigt hätten und bemüht seien, den Schaden wieder gutzumachen. So hatte etwa Aziz U. den Opfern im Gerichtssaal einen Teil des Geldes aus seinen eigenen Ersparnissen zurückgezahlt.

Das Gericht blieb mit den Strafen unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und fünf Monate sowie drei Jahre und acht Monate Haft beantragt hatte. Die Verteidigung plädierte im Fall des 26-Jährigen für eine zweijährige Bewährungsstrafe, für den 23-Jährige verzichtete sie auf einen konkreten Strafantrag.