Lübeck/Barsbüttel. Die zwei Angeklagten sollen Senioren, darunter eine 81 Jahre alte Frau aus Barsbüttel, betrogen haben.

Das Landgericht Lübeck hat das Verfahren gegen einen 26-Jährigen und seinen 23 Jahre alten Komplizen, die als Teil einer Bande Senioren betrogen haben sollen, in einigen Anklagepunkten eingestellt. Für den Tatvorwurf der Amtsanmaßung habe es keine hinreichenden Beweise gegeben, sagte die Vorsitzende Richterin Sohre Tschakert während des vierten Verhandlungstages. Weiterhin vor Gericht verantworten müssen sich die Männer wegen schweren bandenmäßigen Betrugs.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern mit deutschem und afghanischem Pass vor, Teil einer kriminellen Gruppe gewesen zu sein, deren Mitglieder sich als Polizeibeamte ausgegeben und Senioren so dazu gebracht haben sollen, ihnen große Bargeldbeträge auszuhändigen. Mindestens elfmal sollen sie zwischen Januar und April des vergangenen Jahres in Hamburg und dem Umland zugeschlagen und dabei rund 58.000 Euro erbeutet haben.

Angeklagter gab Opfer einen Teil des Geldes im Gericht zurück

Auch eine 81 Jahre alte Frau aus Barsbüttel wurde zum Opfer und übergab ihnen laut Anklagebehörde ihr gesamtes Erspartes in Höhe von 7000 Euro. Die Männer hatten die Taten gleich zu Prozessbeginn eingeräumt, der 23-Jährige hatte den Opfern zudem einen Teil des Geldes im Gerichtssaal zurückgezahlt.

„Im Verfahren gab es keine Anhaltspunkte, dass die Angeklagten selbst vorgegeben haben, Polizeibeamte zu sein“, sagte Tschakert. Laut Staatsanwalt Felix Schwetzko soll es die Aufgabe des 23-Jährigen und des 26-Jährigen gewesen sein, das Geld, das die Opfer zuvor in ihren Mülltonnen deponiert hatten, abzuholen und zu ihren Auftraggebern in der Türkei zu überweisen. Von einen Callcenter in dem Land aus sollen auch die vermeintlichen Polizeibeamten die Senioren angerufen haben.

Haftbefehl gegen Hintermann beantragt?

Im Zusammenhang mit dem Fall hat das Landgericht Itzehoe bereits einen 22-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt. Gegen einen 21 Jahre alten Komplizen wird nach Angaben der Anklagebehörde noch ermittelt. Darüber hinaus soll sich ein türkischer Staatsbürger im Visier der Hamburger Staatsanwaltschaft befinden. Bei dem Tatverdächtigen, der sich zurzeit in der Türkei aufhalten soll, handelt es sich mutmaßlich um einen der Hintermänner. „Der Mann diente den Angeklagten als Kontaktperson“, sagt Schwetzko. Er soll ihnen Anweisungen gegeben und sie mit den Adressen der Opfer versorgt haben. Dies habe die Überwachung der Mobiltelefone ergeben. Laut Schwetzko hat die Hamburger Behörde bereits einen Haftbefehl gegen den Türken beantragt.

Das Verfahren in Lübeck soll am Freitag, 30. April, mit den Plädoyers und dem Urteil fortgesetzt werden.