Oststeinbek/Wentorf. Oststeinbeker hat laut Gericht sechs Tankstellen und zwei Spielhallen überfallen. Sein Geständnis bewahrte ihn nicht vor dem Gefängnis.

Die Bitte seines Verteidigers Andreas Mroß um ein mildes Urteil für seinen Mandanten war vergebens: Am 19. Verhandlungstag (Dienstag, 23. Januar) hat die Große Strafkammer des Landgerichts Lübeck den 27 Jahre alten Angeklagten aus Oststeinbek zu zehn Jahren und neun Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass sich der 27-Jährige in einer ganzen Serie von acht Tankstellen- und Spielhallenüberfällen gleich mehrfach des besonders schweren Raubes sowie besonders schwerer räuberischer Erpressung schuldig gemacht hat.

Die Vorsitzende Richterin Ute Schulze Hillert gab dem Rechtsanwalt insofern recht, dass der lange Prozess zu einer Serie von Tankstellen- und Spielhallenüberfällen bis zum vorletzten Prozesstag nur ein Indizienprozess war. Als der Angeklagte schließlich Reue zeigte und seinen Verteidiger sein Geständnis vorlesen ließ, sei er jedoch bereits überführt gewesen. Gleichwohl sei seine Einlassung in die Abwägung der Kammer eingeflossen. Ansonsten folgte die Kammer der „zutreffenden Darstellung und Zusammenfassung“ von Oberstaatsanwalt Moritz Ihde sowie dem von ihm empfohlenen Strafmaß.

Raubserie: Mehr als zehn Jahre Haft für Tankstellenräuber aus Oststeinbek

Der junge Mann auf der Anklagebank folgte Schulze Hillerts Ausführungen zum Urteil mit regungsloser Miene. „Im Vordergrund des Indizienprozesses standen die Videoaufnahmen der Betriebe von den Überfällen“, erläuterte die Richterin. „Diese Aufnahmen waren von unterschiedlicher Qualität, aber noch so gut, dass die Kleidung des Täters mit markanten und individuellen Merkmalen noch gut erkennbar waren.“ Besonders das Textilgutachten habe die Kammer davon überzeugt, dass bei allen Fällen ein und derselbe Täter mit demselben „Modus Operandi“ vorgegangen sei.

Den Haupteingang des Landgerichts Lübeck hat der Angeklagte während der 19 Porzesstage nie gesehen: Er wurde stets durch einen Hintereingang ins Gebäude gebracht.
Den Haupteingang des Landgerichts Lübeck hat der Angeklagte während der 19 Porzesstage nie gesehen: Er wurde stets durch einen Hintereingang ins Gebäude gebracht. © HA | Filip Schwen

Zudem habe es eindeutige Übereinstimmungen zwischen den Turnschuhen und Arbeitshandschuhen des Täters auf den Videoaufnahmen und den Schuhen und Handschuhen, die beim Angeklagten sichergestellt worden sind, gegeben. Schulze Hillert betonte, dass der Täter in mehreren Fällen selbst in die Kasse gegriffen habe, das Messer nicht allein vorgehalten, sondern auch damit herumgefuchtelt habe, um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Daher habe die Kammer die Fälle von räuberischer Erpressung und Raub als besonders schwere eingeordnet.

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Eine Tankstellenangestellte ist bis heute arbeitsunfähig

Schon einzeln für sich bewertet, hätte die Kammer die Fälle der Serie mit fünf Jahren und drei Monaten bis zu fünf Jahren und neun Monaten Haft bestraft, wie Ute Schulze Hillert auflistete. Nicht unerwähnt ließ sie, dass die Mitarbeiterin der Star-Tankstelle in Wentorf, die im Prozess als Zeugin auftrat, noch ein Jahr nach dem Überfall arbeitsunfähig ist. Die Kammer hielt dem Angeklagten zugute, dass er geständig war und Reue gezeigt habe. Er sei jedoch auch schon einmal wegen eines Waffendelikts vorbestraft gewesen.

„Bei nochmaliger Abwägung aller Taten, die in einem engen Zeitzusammenhang standen, sind wir auf ein Strafmaß von zehn Jahren und neun Monaten gekommen“, berichtete die Vorsitzende Richterin. Als die Justizbeamten dem Angeklagten die Handschellen anlegten, um ihn abzuführen, verzog der junge Mann noch immer keine Miene.