Reinbek. 28-Jährige soll gegen Tierschutzgesetz verstoßen haben. Sie hatte die Tiere über eine Internetplattform zum Kauf angeboten.

Eine heute 28 Jahre alte Frau muss sich wegen des illegalen Handels mit Hundewelpen jetzt vor Gericht verantworten. Der Prozess vor dem Amtsgericht Reinbek beginnt am Dienstag, 25. Juli, um 10.30 Uhr.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Sie soll in der Zeit von Juni 2020 bis Februar 2021 mehrfach Hundewelpen über eine Internetverkaufsplattform zum Kauf angeboten haben.

Handel mit Hundewelpen: Tiere weder geimpft noch gechipt

In den Verkaufsanzeigen, die sie über die Plattform geschaltet hatte, soll die Frau falsche Angaben zum Gesundheitszustand der Hundewelpen und zu ihrer tierärztlichen Betreuung gemacht haben. Zudem hätten ihre Aussagen bezüglich des Alters der Tiere nicht gestimmt und diese seien auch nicht wie von ihr angegeben geimpft und mit einem Chip versehen worden.

Mit den Kaufinteressenten habe sich die Frau an öffentlichen Orten verabredet. Bei den Treffen habe sie die Tiere vorgezeigt und in einigen Fällen sei es daraufhin auch zu einem Kaufabschluss gekommen. Das Gericht hat nun zu klären, inwieweit die Vorwürfe zutreffend sind und ob die Angeklagte eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz begangen hat.