Bad Oldesloe. Untere Wasserbehörde droht mit Bußgeldern, wenn sich Gartenbesitzer illegal aus oberirdischen Gewässern bedienen.
Angesichts der anhaltenden Trockenheit hat die untere Wasserbehörde des Kreises Stormarn jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Gartenbewässerung grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Wegen der aktuellen Gewässersituation könne eine Erlaubnis zur Entnahme von Wasser nur in Ausnahmefällen erteilt werden. Eigenmächtige Einbauten ohne wasserrechtliche Gestattung seien nicht zulässig und müssen beseitigt werden.
In den vergangenen Wochen hat die Behörde wiederholt unzulässige Wasserentnahmen, insbesondere zur Bewässerung von Gärten, festgestellt. Oberirdische Gewässer sind aber Lebensraum für viele Insekten, Pflanzen und Fische mit wichtigen ökologischen Funktionen. Ohne ausreichendes Wasser sind diese Arten massiv bedroht.
Wasserstände so früh so niedrig wie nie zuvor
„Wegen der geringen Niederschläge in den vergangenen Monaten führen die Stormarner Gewässer schon jetzt und so früh wie noch nie so wenig Wasser“, sagt Kreissprecher Michael Drenckhahn. Bei hohen Temperaturen sinke der Sauerstoffgehalt deshalb schnell auf ein unzureichendes Maß, das unter anderem zu Fischsterben führen könne.
Da in den kommenden Wochen weiter mit anhaltender Trockenheit zu rechnen ist, die durch vereinzelte Regenfälle nicht kompensiert werden kann, sollten zusätzliche Wasserentnahmen in Trockenperioden unbedingt vermieden werden. Die untere Wasserbehörde hat angekündigt, verstärkte Kontrollen durchzuführen. Verstöße gegen die geltenden Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern geahndet werden können.