Bad Oldesloe. Mit der Einführung der 49-Euro-Fahrkarte werden alle Monats- und Aboangebote umgestellt.
Mit der bundesweiten Einführung des Deutschland-Tickets (D-Ticket) im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zum 1. Mai werden regelhaft alle Monats- und Abofahrkartenangebote oberhalb des Preises für das D-Ticket (49 Euro) auf dieses umgestellt. Das betrifft auch die über die Kreise finanzierten Listenfahrkarten für alle anspruchsberechtigten Schüler der Klassenstufen 1 bis 10. Weil dadurch jedoch ein Ungleichgewicht zu Fahrkartenangeboten unterhalb von 49 Euro entsteht, die ihren aktuellen Preis und Geltungsbereich behalten, sollen nun alle gelisteten Schüler mit Beginn des Schuljahres 2023/24 das D-Ticket erhalten.
Neuregelung soll auch für Abiturienten gelten
„Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zwischen den am gemeinsamen Schülerfahrkartenverfahren OLAV beteiligten Kreisen Stormarn, Segeberg, Herzogtum Lauenburg und Pinneberg koordiniert und dann zeitgleich umgesetzt“, sagt Björn Schönefeld, ÖPNV-Experte der Kreisverwaltung.
Die preisreduzierten SchulSpezial-Tickets für Schüler der Klassen 11 bis 13 sowie Berufsschüler, die einen allgemeinen Schulabschluss absolvieren, sollen ebenfalls aufs D-Ticket umgestellt werden. Sie müssen aber weiterhin einen Eigenanteil von 29 Euro übernehmen. Die FDP-Kreistagsfraktion fordert hier allerdings eine Neuregelung. „Um allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von sozialer Herkunft und finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses den Erwerb der Hochschulreife zu ermöglichen, sollte auf einen Selbstkostenbehalt bei Schülern der Klassen 11 bis 13 verzichtet werden“, so Fraktionschef Thomas Bellizzi.
Ticketverfahren wird deutlich einfacher
Die Umstellung auf das D-Ticket wird das gesamte Verfahren enorm vereinfachen. Künftig müsste etwa nicht mehr für jeden einzelnen Antrag die notwendige Fahrkarte in Abhängigkeit von Tarifstruktur, Verkehrsangebot sowie Ankunfts- und Abfahrtszeit gemäß Relation zwischen Wohnanschrift und der nächstgelegenen sowie besuchten Schule ermittelt werden.
„Hierbei kam es in der Vergangenheit trotz einer Automatisierung des Verfahrens immer wieder zu Unstimmigkeiten, Diskussionen und nachgelagerten Anpassungsbedarfen“, erläutert Schönefeld. Zudem würden die heutigen Selbstzahleranteile für höherwertige Fahrkarten beim Besuch der nicht nächstgelegenen Schulen komplett entfallen.
Neuregelung unterstützt die Mobilitätswende
Durch wegfallende Vorkontierungen sowie Verbuchungen bis hin zum Mahnwesen wird der komplette Zahlungsverkehr deutlich entlastet. Ferner könnten die unterschiedlichen Bestell- und Abrechnungsprozesse im hvv- und SH-Tarif, die stets den größten Verwaltungsaufwand verursachten, vereinheitlicht und verschlankt werden.
„Nicht zuletzt unterstützt die Ausgabe von D-Tickets die strategischen Ziele der Mobilitäts- und Klimawende“, sagt Björn Schönefeld. Weil Schüler das Ticket nicht nur für den Schulweg nutzen können, sondern auch in ihrer Freizeit, werde die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel insgesamt attraktiver und erspare so manch Pkw-Pendelei seitens der Eltern.
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Die jährlichen Mehrkosten wurden in Abstimmung mit dem Hamburger Verkehrsverbund (hvv) ermittelt und betragen für den Kreis Stormarn im laufenden Jahr 325.000 Euro. Ab 2024 wären es 780.000 Euro pro Jahr. Aktuell finanzieren die vier involvierten Kreise insgesamt rund 11,5 Millionen Euro in die Schülerbeförderung. Davon entfallen auf Stormarn 3,25 Millionen Euro, die zu einem Drittel von den jeweiligen 19 Schulträgern mitfinanziert werden. Die Mehrkosten für das D-Ticket sollen indes zu 100 Prozess vom Kreis übernommen werden.
Nach Vorberatungen in vier verschiedenen Ausschüssen soll die Umstellung auf das Deutschland-Ticket für alle anspruchsberechtigten Schüler Stormarn vom am 14. Mai neugewählten Kreistag final noch vor der Sommerpause beschlossen werden.
Redaktioneller Hinweis: In einer ersten Version des Textes hieß es, die Neuregelung gelte auch für alle Schüler der Klassenstufen 11 bis 13 und Berufsschulen. Das war nicht zutreffend! Diese Schülergruppen haben gemäß Schülerbeförderungssatzung keine Anspruchsberechtigung analog der Klassen 1 bis 10. Das ist mit dieser Textversion klargestellt worden.