Kiel/Bargteheide. Ab 16. Januar können Privathaushalte die Zuschüsse online beantragen. Bis Ende 2026 werden 75 Millionen Euro bereitgestellt.

Die schwarz-grüne Landesregierung macht Ernst mit ihrer Ankündigung, Privathaushalte bei deren Umstellung auf erneuerbare Energien finanziell zu unterstützen. Ab 16. Januar können nun Anträge auf Fördergeld aus dem Klimaschutz-Programm für Photovoltaik-Balkonanlagen und klimaschonende Heizungsanlagen gestellt werden. „Dafür stellt das Land Schleswig-Holstein in den kommenden drei Jahren bis Ende 2026 insgesamt 75 Millionen Euro zur Verfügung“, so Matthias Kissing, Sprecher des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Übergeordnetes Ziel sei es, die fossile Abhängigkeit der Haushalte in Schleswig-Holstein zu verringern.

In Bargteheide war kurz vor dem Jahreswechsel ein Vorstoß der Grünen gescheitert, die Kommune möge für Mini-PV-Anlagen selbst Fördermittel in Höhe von 150.000 Euro bereitstellen. Seitens der Stadt sollte der Erwerb von Balkonkraftwerken mit einem Zuschuss von 100 Euro pro 600-Watt-Modul und 50 Euro pro 300-Watt-Modul unterstützt werden.

Kraftwerk auf dem Balkon: Programm verspricht „eine dreifache Dividende“

CDU, FDP und die Wählergemeinschaft WfB hatten das abgelehnt. Unter anderem mit dem Hinweis auf erhebliche Steuererleichterungen in diesem Sektor durch den Bund und das avisierte Förderprogramm des Landes. Mit der bevorstehenden Umsetzung der Kieler Förderrichtlinie dürften sich die genannten Fraktionen in ihrer Haltung nun bestätigt sehen.

„Wir unterstützen mit dem Programm all diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die ihren eigenen Beitrag zur Bewältigung der Klima- und Energiekrise leisten wollen“, sagt Schleswig-Holsteins Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt. Weil es neben Klimaschutz und wachsender Energieunabhängigkeit zudem spürbare Entlastungen für private Haushalte bringe, sprach Goldschmidt von „einer dreifachen Dividende“.

50 Prozent der Gesamtkosten sind förderfähig

Er dankte zudem allen, die das Förderprogramm und die dazugehörige bürokratiearme Antragsplattform in den letzten Monaten auf den Weg gebracht hätten. Und zudem den vielen Handwerksbetrieben im Land, die neue Anlagen installiert und so die Energiewende im Land vorangebracht haben.

Die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Balkonanlagen wird fortan mit bis zu 200 Euro gefördert. Der Wechselrichter muss allerdings eine Mindestleistung von 250 Watt und eine Höchstleistung von 600 Watt besitzen. Maximal 50 Prozent der Gesamtkosten sind förderfähig. Eine EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom ist jedoch nicht zulässig.

Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden

Personen, die zur Miete wohnen, müssen bereits vor der Antragstellung eine Zustimmung des Vermieters für die Installation der PV-Module einholen. Die gesamte Anlage muss überdies beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert werden.

Außerdem muss die Anlage eine CE-Kennzeichnung haben und den einschlägigen Normen entsprechen. Es darf sich also nicht um eine Reparatur, einen Eigenbau, einen Prototyp oder eine Ersatzbeschaffung handeln und muss fachgerecht installiert sein. „Wichtig ist zudem, dass das Datum des Kaufvertrages oder der verbindlichen Bestellung nach dem 16. Januar dieses Jahres liegen muss“, sagt Ministeriumssprecher Kissing.

Kraftwerk auf dem Balkon: Für diese Anlagen gibt es Zuschüsse

Gefördert werden fortan auch nichtfossile Heizungssysteme. So sind für Wärmepumpen Zuschüsse von bis zu 2000 Euro möglich, für Solarkollektoranlagen bis zu 900 Euro, für Biomasseheizungen bis zu 900 Euro und für entsprechende Anschlüsse ans Wärmenetz bis zu 500 Euro. „Auch hier sind jeweils maximal 50 Prozent der Gesamtkosten förderfähig“, so Matthias Kissing. Zusammen mit der erforderlichen Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) dürften nicht mehr als 60 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Antragsberechtigt sind Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein. Es darf keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den geförderten Anlagen ausgeübt werden. Anträge sind ab 16. Januar ausschließlich digital über das Serviceportal des Landes unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de möglich.