Bad Oldesloe. Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse. Bislang haben 20 Prozent ihre Erklärung abgegeben.

Auf großes Interesse stieß am Donnerstagabend eine Informationsveranstaltung zur Grundsteuer in Bad Oldesloe. Wie berichtet, startete das Finanzministerium Schleswig-Holstein am 13. September eine landesweite Veranstaltungstour, die in allen 15 Kreisen und kreisfreien Städten Halt macht. Das erklärte Ziel lautet: Grundeigentümer ausführlich informieren und bei der Abgabe der Formulare zu unterstützen.

Hintergrund ist die bundesweite Reform der Grundsteuer, die Bürgerinnen und Bürger vor eine Menge Papierkram stellt. In Schleswig-Holstein sind rund 1,3 Millionen Grundstücke und auch in Stormarn mehrere Zehntausende betroffen. „Wir wissen, dass das für viele Menschen eine große Herausforderung ist“, sagte Claudia Prehn vom schleswig-holsteinischen Finanzministerium beim Infoabend im Kreistagssitzungssaal in Bad Oldesloe, zu dem 120 Bürgerinnen und Bürger gekommen waren.

Das Land will die Menschen bei der Reform nicht alleine lassen

Das Land will die Menschen, so Prehn weiter, mit der Aufgabe nicht alleine lassen. „Auf der Internetseite des Landes gibt es umfassende Informationen, Antworten auf häufige Fragen und ein Schritt-für-Schritt-Video“, so Prehn. Außerdem wurden Telefon-Hotlines und ein Rückrufservice organisiert. „Im Zweifelsfall können sie immer das Finanzamt anrufen“, so Prehn.

Auch die Veranstaltungstour ist eine Maßnahme, um Grundeigentümer an die Hand zu nehmen. In Bad Oldesloe informierten Torsten Vogt und Marcel Ahlers vom Finanzamt Stormarn über die Reform. Warum sie überhaupt nötig ist? „Bislang wurde die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet“, sagte Vogt. Doch: „Der letzte Zeitpunkt der Erfassung war 1964“, so Vogt. In den neuen Bundesländern beruhen die Werte sogar auf den Verhältnissen von 1935. „Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Einheitsberechnung 2018 für verfassungswidrig und forderte eine Neuregelung.“

Es zählen für die Abgabe die Eigentumsverhältnisse zum 1. Januar 2022

Deshalb muss jeder Eigentümer bis zum 31. Oktober 2022 eine sogenannte Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben. Es zählen die Eigentumsverhältnisse zum 1. Januar 2022. Wer also zum Beispiel im Laufe dieses Jahres sein Grundstück verkauft hat, muss trotzdem eine Erklärung abgeben. Eigentümerinnen und Eigentümer mehrerer Grundstücke müssen für jedes Grundstück eine Erklärung abgeben. Gemeinsame Besitzer geben zusammen eine Erklärung ab. Es spielt keine Rolle, ob man das Grundstück selbst bewohnt, es vermietet ist oder leer steht. In Schleswig-Holstein wurden Eigentümer zum Juni oder Juli schriftlich darüber informiert. Laut Finanzministerium sind im Land bislang (Stand: 14. September) 20,8 Prozent der Erklärungen eingegangen. Ab 2025 wird die Grundsteuer nach der Neuregelung festgesetzt.

Torsten Vogt (l.) und Marcel Ahlers vom Finanzamt Stormarn und Claudia Prehn vom Finanzministerium Schleswig-Holstein informierten über die Grundsteuer.
Torsten Vogt (l.) und Marcel Ahlers vom Finanzamt Stormarn und Claudia Prehn vom Finanzministerium Schleswig-Holstein informierten über die Grundsteuer. © Juliane Minow

Während der Informationsveranstaltung klärte Vogt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem darüber auf, welche Angaben erforderlich sind. Das ist unter anderem die Steuernummer des Grundbesitzes. „Diese stimmt nicht mit der persönlichen Einkommenssteuernummer und der Steuernummer der Kommune überein“, betonte Vogt. Zu finden ist die Nummer auf dem bisherigen Einheitswertbescheid oder dem Schreiben des Finanzamtes zur Grundsteuerreform.

Lage, Fläche, Baujahr und mehr müssen angegeben werden

„Außerdem muss die Lage des Grundstücks inklusive Adresse, Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurstück angegeben werden“, so Vogt weiter. Auch die Art des Grundstücks (zum Beispiel Einfamilienhaus), die Grundstücks- und Wohnfläche, das Baujahr, die Anzahl der Garagen sowie den Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 müssen angegeben werden. Der Bodenrichtwert ist im Internet unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer zu finden.

Wurde ein Haus vor 1949 gebaut, muss keine Jahresangabe eingetragen werden. Zur Anzahl der Garagen erklärte Vogt: „Es zählen nur Garagen und Tiefgaragenstellplätze. Stellplätze im Freien und Carports müssen nicht eingetragen werden.“

Die Erklärung sollte elektronisch über die Software Elster abgegeben werden

Anhand eines Beispiels führte Marcel Ahlers die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch eine Erklärung über www.elster.de. Über die Software kann und sollte die Erklärung kostenlos und elektronisch übermittelt werden. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die technischen Möglichkeiten fehlen, ist die Erklärung in Papierform möglich. Erklärungen können auch für andere Personen übermittelt werden.

Auf diese Möglichkeit werden vielleicht auch Ellen und Sandra Six zurückgreifen. „Ich bin zu dem Infoabend gekommen, weil ich meiner Mutter bei der Erklärung helfen werde“, so Sandra Six. Sie wie auch die anderen Besucher hatten viele Fragen, die oft ins Detail gingen. Einiges konnten Ahlers und Vogt ad hoc beantworten: Wenn der Eigentümer verstorben ist, ist der Erbe zur Abgabe verpflichtet. Wer nach Abgabe der Erklärung Fehler bemerkt, kann diese berichtigen. Für die Beantwortung spezieller Fragen verwies Prehn auf die Beratung des Finanzamtes, die vielleicht auch Ellen und Sandra Six in Anspruch nehmen werden: „Es sind noch einige Fragen offen.“