Ahrensburg. Grundstückseigentümer bekommen bald Post vom Finanzamt und müssen Formulare online ausfüllen. Das ist zu beachten.
Auf Zehntausende Grundstückseigentümer im Kreis Stormarn kommt in den nächsten Monaten zusätzlicher Papierkram zu. Die vom Bundesverfassungsgericht schon 2019 angemahnte Reform der Grundsteuer erfordert eine neue Bewertung aller Grundstücke. Diese beginnt mit der sogenannten Feststellungserklärung, die jeder Eigentümer beim Finanzamt einreichen muss.
Zu den nötigen Angaben gehören unter anderem die Steuernummer des Grundbesitzes (nicht identisch mit der Einkommensteuernummer), Lage (Adresse, Grundbuchblatt, Flurstück), Art (Ein-, Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum), Fläche, Baujahr, Wohn- und Nutzfläche sowie Garagenplätze und Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022. Der Bodenrichtwert ist allerdings nicht identisch mit den Zahlen, die der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Stormarn alle zwei Jahre veröffentlicht. Das Finanzministerium hat angekündigt, einen Link zu seinen aktuellen Richtwerten rechtzeitig online zur Verfügung zu stellen.
Abgabe soll online über Steuerportal Elster erfolgen
Im Juni will die Finanzverwaltung sämtliche Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein an die Abgabe erinnern. Die soll zwischen 1. Juli und 31. Oktober elektronisch über das Steuerportal Elster erfolgen, bei dem ein Benutzerkonto erforderlich ist. In Ausnahmefällen – falls beispielsweise die technischen Möglichkeiten fehlen – kann auch eine Papiererklärung beantragt werden.
Es folgt ein dreistufiges Verfahren, in dem die Eigentümer drei Benachrichtigungen bekommen: den Grundsteuerwertbescheid, den Grundsteuermessbescheid und schließlich den Grundsteuerbescheid. Letzterer enthält eine Zahlungsaufforderung mit der Summe, die ab Januar 2025 zu entrichten ist. Wie viel es ist, hängt maßgeblich vom sogenannten Hebesatz ab, den die jeweilige Kommune festlegt. Derzeit ist der Wert kreisweit breit gefächert und reicht von 245 Prozentpunkten (Braak) über 340 (Bargteheide), 350 (Ahrensburg und Großhansdorf), 380 (Trittau), 390 (Reinbek und Reinfeld), 400 (Glinde) und 425 (Bad Oldesloe) bis zu 450 (Ammersbek).
Verband hält in Ahrensburg Vervierfachung für möglich
Die Grundsteuer ist mit etwa 14,2 Milliarden Euro (Stand 2018) die wichtigste Einnahmequelle der deutschen Städte und Gemeinden. „Der Hebesatz soll durch die Kommunen so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ist“, schreibt das Landesfinanzministerium. „Das bedeutet, dass die Kommunen nach der Reform nicht mehr Einnahmen aus der Grundsteuer als vor der Reform erzielen sollen.“
Welche Auswirkungen die Änderung gerade im Hamburger Umland hat, ist umstritten. So hatte der Verein Haus & Grund in einer Beispielrechnung für ein Zweifamilienhaus in Ahrensburg (Baujahr 1989, 911 Quadratmeter Grundstück, 170 Quadratmeter Wohnfläche) eine Erhöhung von jetzt 114 auf künftig 513 Euro prognostiziert – mehr als das Vierfache. Die ohnehin hohen Mieten würden weiter steigen, da die Erhöhung über die Nebenkosten weitergereicht werde.
Kommunen sollen sich an Aufkommensneutralität halten
Dagegen hatte Landesfinanzministerin Monika Heinold (Grüne) betont, dass sie zwar einzelne Veränderungen erwarte, aber keine drastischen Steuererhöhungen – wenn sich die Kommunen bei ihren Hebesätzen an die Aufkommensneutralität hielten.
Für den Grundeigentümerverein Haus & Grund, der in Schleswig-Holstein mehr als 70.000 Mitglieder vertritt, lässt die Ministerin die Hausbesitzer hängen. Diese müssten etwa den Bodenrichtwert selbst ermitteln, was zum Beispiel in Hessen automatisch vom Finanzamt erfolge. „Die Digitalisierung der Finanzverwaltung hinkt im Lande hinterher, sie ist schon jetzt mit der Grundsteuer überfordert“, sagt Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund.
In den Bewertungsstellen werden mehr als 100 Stellen geschaffen
Anfang 2021 seien fast 52.000 Fälle bei der Grundsteuerbewertung unerledigt gewesen. „Für die Grundsteuerreform müssen rund 832.000 Wohnimmobilien neu bewertet werden. Das klingt nach einer Sisyphos-Arbeit“, so Blažek. Zudem entstehe für den Steuerzahler ein Riesenaufwand: Die Zahl der Vollzeitstellen in den Bewertungsstellen für die Grundsteuer sei in zwei Jahren von 141 auf jetzt 207 gestiegen. Für 2023 seien 39 weitere Stellen geplant.
Das Nachbarland Hamburg verzichte auf den Bodenrichtwert und setze wie Bayern auf das einfachere Flächenmodell. Alexander Blažek: „Haus & Grund hofft, dass sich nach der Landtagswahl die Vernunft und ein pragmatischer, unbürokratischer Kurs für die Häuslebesitzer und Steuerzahler durchsetzt.“
FDP-Politikerin fordert Stopp des aktuellen Bundesmodells
Sogar in der Jamaika-Koalition in Kiel ist die künftige Regelung weiterhin umstritten. „Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger entlasten und nicht zusätzlich belasten“, sagt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer aus Quickborn. „Daher müssen wir bei der Grundsteuer das bürokratische und aufwändige Bundesmodell begraben und zum einfachen Flächenmodell wechseln.“
Dieses wäre wesentlich schneller und daher noch rechtzeitig umsetzbar. Krämer: „Wir müssen beim Bundesmodell die Reißleine ziehen, bevor die Grundstücksbesitzer die Arbeit des Staates aufgehalst bekommen.“