Lübeck/Hamberge. Der Mann rammte betrunken Smart bei Hamberge. 30-Jährige starb. Unfallverursacher muss für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Das Urteil in dem Prozess um den Tod der 30 Jahre alten Gülhan Abaci bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn 1 ist in zweiter Instanz rechtskräftig. „Es wurde von keiner Seite ein Rechtsmittel eingelegt“, sagte Gerichtssprecher Marc Petit. Demnach muss der heute 36 Jahre alte Verursacher, Niels K., für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Am 24. April 2018 gegen kurz vor Mitternacht hatte K. mit seinem BMW den Smart von Abaci auf der A 1 Richtung Hamburg bei Hamberge mit einer Geschwindigkeit von mindestens 185 Kilometern pro Stunde gerammt. Auf dem betreffenden Streckenabschnitt ist Tempo 120 erlaubt. K. war stark alkoholisiert, hatte etwa zwei Promille im Blut und keinen gültigen Führerschein. Über mehrere hundert Meter erstreckte sich das Trümmerfeld. Gülhan Abaci, Nichte des Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Kazim Abaci (SPD), starb an schwersten Verletzungen und inneren Blutungen.
Staatsanwaltschaft wirft Niels K. fahrlässige Tötung vor
Die Staatsanwaltschaft warf Niels K. fahrlässige Tötung und eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs vor. In erster Instanz war er im Dezember 2021 vom Schöffengericht des Amtsgerichts Lübeck zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Gegen die Entscheidung legte K. Berufung ein. Deshalb begann das Verfahren Anfang August vor dem Landgericht Lübeck als nächsthöhere Instanz von vorn.
Insgesamt hatte sich K. in dem Berufungsverfahren reumütiger gezeigt als noch während der ersten Verhandlung. Der 35-Jährige bot Abacis Familie ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro an. Auch um eine Kontaktaufnahme mit den Hinterbliebenen hatte K. sich in der Zeit seit dem ersten Urteil bemüht.
Verhalten habe an der Grenze zum Vorsatz gekratzt, so das Gericht
Das, eine günstige Sozialprognose und seine vorbildliche Aufarbeitung des Unfalls wirkten sich letztlich wohl auch strafmildernd aus. K. hat Therapien absolviert und beruflich Fuß gefasst. Eine Bewährungsstrafe hielt das Gericht dennoch nicht für angemessen. K. habe so rücksichtslos gehandelt, dass seine Tat an der Grenze zum Vorsatz kratze. Mit der Annahme des Urteils kann der 36-Jährige nun keine weiteren Rechtsmittel mehr einlegen.