Großhansdorf. Gemeindevertreter erlauben künftig mehr Bürgerliche Mitglieder in Ausschüssen. Sie sollen zusätzliche Expertise einbringen.

Die Kommunalpolitik leidet vielerorts unter Nachwuchsproblemen. Großhansdorfs Gemeindevertreter wollen deshalb mehr Bürger für die Mitarbeit in den gemeindlichen Gremien gewinnen. Dazu haben die Politiker während ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen, um künftig mehr Interessierten zu ermöglichen, als Bürgerliches Mitglied in einem Ausschuss mitzuarbeiten.

„Wir wollen mehr Menschen die Möglichkeit geben, vor Ort politisch aktiv zu werden“, sagt Großhansdorfs Bürgervorsteher Mathias Schwenck (CDU). Interessierte könnten so die kommunalpolitische Arbeit kennenlernen, ohne eine Verpflichtung einzugehen. „Und vielleicht ist jemand dabei, der sich vorstellen kann, bei der nächsten Kommunalwahl 2023 zu kandidieren“, sagt Schwenck.

Bislang war die Zahl der Bürgerlichen Mitglieder in Ausschüssen beschränkt

Bürgerliche Mitglieder werden von den Fraktionen in die Ausschüsse entsandt, sind voll stimmberechtigt, haben aber im Gegensatz zu den gewählten Gemeindevertretern kein Mandat. Sie können jederzeit abberufen werden.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Kommunen, in denen Bürgerliche Mitglieder ganz selbstverständlich in den Gremien mitarbeiten, hatte Großhansdorf ihre Zahl pro Ausschuss bislang beschränkt. Nur im Bau- und Umwelt- sowie im Sozialausschuss waren je zwei von ihnen zulässig. So sah es die Hauptsatzung, die eine Art Verfassung der Kommune ist, vor. Die FDP hatte diesen Umstand schon in der Vergangenheit kritisiert.

49 Prozent der Ausschussmitglieder können künftig kein Mandat haben

Anträge, die Beschränkung aufzuheben, scheiterten bislang am Widerstand aus den übrigen Fraktionen. Vor allem die CDU äußerte Bedenken bezüglich der demokratischen Legitimation, wenn mehrere Ausschussmitglieder nicht von den Bürgern gewählt seien. Inzwischen haben die Christdemokraten sich umstimmen lassen und den Änderungsantrag gemeinsam mit der FDP gestellt. Die Entscheidung fiel letzten Endes einstimmig.

Damit können nun in allen Gremien mit Ausnahme des Hauptausschusses und des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung bis zu 49 Prozent der Mitglieder Bürgerliche Mitglieder sein. Mehr erlaubt die übergeordnete Schleswig-Holsteinische Gemeindeordnung nicht.

Interessierte Bürger sollen zusätzliche Expertise in die Gremien bringen

Im Bau- und Umweltausschuss und im Sozialausschuss können künftig vier von neun Politikern Bürgerliche Mitglieder sein, im Finanzausschuss drei von sieben. Die FDP lobt die Reform und sieht sich bestätigt. „Jetzt wird umgesetzt, was wir in unserem Programm zur Kommunalwahl vor vier Jahren gefordert haben“, sagt Carsten Pieck. Letztlich profitierten Bürger und Parteien gleichermaßen von der Neuregelung, ist der Liberale überzeugt.

Großhansdorfs Politiker erhoffen sich nicht nur neue Möglichkeiten der Nachwuchsgewinnung, Bürgerliche Mitglieder sollen auch zusätzliche Expertise in die Ausschüsse bringen. „Vielleicht gibt es ja den einen oder anderen Bauingenieur, der sich vorstellen kann, im Bauausschuss mitzuarbeiten, oder die Erzieherin oder Lehrerin, die sich im Sozialausschuss einbringen möchte“, hofft Pieck.

Die Reform bedeute aber nicht, dass alle möglichen Plätze jetzt auch mit Bürgerlichen Mitgliedern besetzt werden müssten. Es bleibe jeder Fraktion überlassen, wen sie in die Gremien entsende. „Grundsätzlich ist es aber eine niedrigschwellige Möglichkeit, um kommunalpolitische Luft zu schnuppern“, sagt Pieck.