Bargteheide. Der Europaverein Bargteheide bleibt weiter ohne legitime Führung. Aufnahme von Neumitgliedern war nicht rechtens.
Der Europaverein Bargteheide muss einen weiteren, Nackenschlag verkraften. Nach Informationen unserer Redaktion hat das zuständige Amtsgericht Lübeck die per Briefwahl herbeigeführte Vorstandswahl gekippt. „Die Wahl ist weder rechtskonform gelaufen, noch ist sie als rechtsgültig anzusehen“, teilte Oliver Moosmann, Richter am Amtsgericht und stellvertretender Pressesprecher, dem Abendblatt auf Anfrage mit. Damit bleibt der durch zahlreiche Querelen gebeutelte Verein ohne legitimierten Vorstand und weiterhin nur eingeschränkt handlungsfähig.
Die vom Ersten Vorsitzenden Klaus Mairhöfer forcierte Briefwahl Ende Februar war von vornherein umstritten. Bereits am 11. Februar hatte Gründungspräsident Wolfgang Bischoff schriftlich beantragt, die Vorstandswahl als Präsenzveranstaltung durchzuführen. „In der Satzung ist keine Online-Versammlung und keine Briefwahl vorgesehen“, argumentierte Bischoff.
Wahl in Präsenz wegen Corona-Pandemie abgelehnt
Mit dem Hinweis auf die Corona-Pandemie hatte Mairhöfer eine Wahl in Präsenz jedoch abgelehnt. Angeblich hätten mehrere Mitglieder den Wunsch geäußert, darauf zu verzichten und lieber per Post zu wählen. Diesem Wunsch sei er mit Blick auf die Gesundheit und Unversehrtheit der „nicht mehr ganz so jungen Mitglieder“ nachgekommen.
Gründungsmitglied Klaus Andresen sah darin ein wohlklingendes, letztlich aber fadenscheiniges Argument. „Für mich war es ein Winkelzug, damit sich Klaus Mairhöfer vor der Wahl nicht noch einmal einer offenen Auseinandersetzung und vielen unangenehmen Fragen stellen musste“, so Andresen. Zumal bei der chaotischen Mitgliederversammlung am 1. Dezember 2021 noch viel strengere Auflagen und Beschränkungen galten als Ende Februar dieses Jahres.
Im Alleingang elf neue Mitglieder aufgenommen
Im Vorfeld der Briefwahl war dann eine Debatte darüber entbrannt, ob denn auch jene elf Neumitglieder mit abstimmen dürfen, die Mairhöfer nach eigenem Bekunden bis zur Verteilung der Briefwahlunterlagen aufgenommen hat. In diesem Zusammenhang hatten mehrere Vereinsmitglieder mittels einer Unterschriftenliste die Vorlage eines aktuellen Mitgliederverzeichnisses gefordert.
Die Stimmberechtigung der Neumitglieder „ergibt sich aus der Satzung“, hatte Mairhöfer auf Abendblatt-Nachfrage in einer Mail vom 31. März wissen lassen. Dort findet sich in Paragraf 9 jedoch der Passus, dass der Vereinsvorstand aus fünf Personen besteht und nur beschlussfähig ist, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. De facto gab es zum fraglichen Zeitpunkt keinen Vorstand.
Gericht moniert Formfehler beim Umlaufverfahren
So hat das nun auch das Amtsgericht Lübeck beurteilt. „In der Tat war der Verein infolge des Umstands, dass er nur noch über ein einziges gewähltes Vorstandsmitglied verfügte, handlungsunfähig“, teilte Richter Oliver Moosmann mit. Folglich sei der Vorsitzende Klaus Mairhöfer auch nicht berechtigt gewesen, im Alleingang elf neue Mitglieder aufzunehmen. „Da der Verein nicht handlungsfähig war, konnte auch nicht wirksam über die Aufnahme neuer Mitglieder entschieden werden“, so Moosmann.
Dieser Umstand sollte durch die „Briefwahl“, juristisch korrekt: „Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren“, eigentlich behoben werden. „Allerdings ist bei diesem Umlaufverfahren die notwendige Form nicht eingehalten worden“, erklärte Moosmann. Somit sei die Wahl nicht wirksam erfolgt und der Verein bleibe bis zu einer regulären Neuwahl ohne handlungsfähigen Vorstand.
Amtsgericht hat Notar bereits am 2. Mai informiert
Diese Information ist dem involvierten Bargteheider Notar Dr. Horst Jurkschat laut Amtsgericht am 2. Mai zugegangen. Warum sie bislang nicht bei den Mitgliedern angekommen ist, darüber hüllten sich sowohl Jurkschat, als auch Mairhöfer auf Abendblatt-Nachfrage bislang in Schweigen. Jurkschat mit dem Verweis auf Datenschutz und seine allgemeine Verschwiegenheitspflicht. Mairhöfer mit dem Hinweis darauf, die Antwort falle in die „Organisationssphäre“ des eingeschalteten Notars Jurkschat.
Unterdessen gibt es bereits Forderungen, Mairhöfer müsse nach diesem erneuten Desaster personelle Konsequenzen ziehen. „Der Europaverein repräsentiert die Stadt Bargteheide, da ist solch ein Vorsitzender untragbar“, sagt Gründungsmitglied und Ex-Bürgermeister Werner Mitsch.
Amtierende Bürgermeisterin ist gefordert
Diese Ansicht vertritt auch Mairhöfers Vorgängerin Martina Vollrath. „Die unsichere Rechtssituation muss umgehend ein Ende haben. Mit seinem Agieren und seinem Umgang mit Kritikern hatte sich Herr Mairhöfer längst selbst disqualifiziert. Nun ist das Maß endgültig voll“, so die im Vorjahr zurückgetretene Vereinsvorsitzende.
„Dass Klaus Mairhöfer die Vereinsmitglieder nicht längst über die neueste Entwicklung informiert hat und der Verein ohne eine legitimierte Führung dasteht, ist völlig inakzeptabel“, sagt Beiratsmitglied Torsten Frehe. Hier sei nun auch die amtierende Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht als Beiratsvorsitzende gefordert. Um schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.