Leipzig/Grönwohld. Landgericht Lübeck hatte 21-Jährigen zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. In Leipzig beginnt das Revisionsverfahren.

Der gewaltsame Tod des 22 Jahre alten Mohamed C. (alle Namen geändert) auf einem Spielplatz in Grönwohld im Oktober 2020 beschäftigt jetzt den Bundesgerichtshof (BGH). Am Mittwoch, 11. Mai, beginnt dort das Revisionsverfahren, wie eine Gerichtssprecherin gegenüber unserer Redaktion bestätigte.

Vor dem Landgericht Lübeck war ein 21-Jähriger aus dem Freundeskreis des Opfers Anfang Juni 2021 zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Die Richter gehen davon aus, dass Nick G. seinen Bekannten am späten Abend des 21. Oktober 2021 auf dem Spielplatz in der kleinen Gemeinde bei Trittau mit 27 Messerstichen getötet hat. Grund soll eine Auseinandersetzung über gemeinsame Drogengeschäfte gewesen sein. Die Kammer folgte damit in weiten Teilen der Auffassung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil stützt sich zum großen Teil auf Indizien.

Bluttat in Grönwohld: Revisionsverfahren beginnt im Mai

Unmittelbare Zeugen der Tat gibt es nicht. Auch die Tatwaffe, bei der es sich laut Rechtsmedizin um einen Schlagring mit ausklappbarem Messer gehandelt haben könnte, wurde bis heute nicht gefunden. Nick G. hatte zu Prozessbeginn seine Unschuld beteuert, seitdem zu dem Vorwurf geschwiegen.

Der Anwalt des 21-Jährigen, Eric Goldbach, hatte deshalb auf Freispruch plädiert und auf Unstimmigkeiten in Zeugenaussagen, was den zeitlichen Ablauf der Tat betrifft, hingewiesen. So wollten Anwohner Schreie gehört haben, als Mohamed C. laut Staatsanwaltschaft bereits tot gewesen sein soll.

Bluttat in Grönwohld beschäftigt bald den BGH

Wenige Tage nach der Urteilsverkündung kündigte Goldbach an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Auch die Anwälte der Familie von Mohamed C., die in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, stellte einen Revisionsantrag. Ihnen geht das Urteil nicht weit genug. Die Familie möchte eine Verurteilung G.s wegen Mordes und damit eine lebenslange Freiheitsstrafe erreichen.

Die Vertreter der Familie brachten zudem ein fremdenfeindliches Motiv ins Spiel. Mehrere Mitglieder der Familie von Nick G. seien in der rechtsradikalen Szene aktiv und bereits straffällig geworden. Bei dem Stiefvater des Angeklagten soll es sich um den in der Region bekannten Neonazi Carsten S. handeln, der als Bassist einer Band aus der Skinhead-Szene bekannt ist. Das Gericht sah jedoch keine Anzeichen für einen fremdenfeindlichen Hintergrund der Tat.

Das Revisionsverfahren wird vor dem 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verhandelt. Dabei prüfen die Richter, ob es im Urteil der Vorinstanz verfahrensrechtliche Fehler gibt. Anders als bei einem Berufungsprozess gibt es keine neue Beweisaufnahme, auch Zeugen werden keine weiteren gehört. Eine Berufung ist nur bei durch Amtsgerichte gesprochene Urteile möglich.

Stellt der BGH Mängel fest, wird das Verfahren vor dem Landgericht Lübeck neu aufgerollt. Andernfalls ist die Entscheidung in letzter Instanz rechtskräftig und weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich. Für das Revisionsverfahren ist nur ein Verhandlungstag vorgesehen. Beginn ist um 10.30 Uhr.