Bad Oldesloe. Vierbeiner müssen angemeldet werden. Hunde, Katzen und Frettchen benötigen eine Tollwut-Impfung. Was sonst noch zu beachten ist.

Viele Ukrainer, die auf der Flucht vor dem Krieg in ihrem Heimatland nach Stormarn flüchten, bringen Haustiere mit. Die Kreisverwaltung weist nun auf die geltenden Bestimmungen hin, die bei der Mitnahme von Vierbeinern nach Deutschland gelten. Die Tiere müssen demnach unverzüglich nach der Ankunft beim Veterinäramt in Bad Oldesloe gemeldet werden.

Kreisverwaltung Stormarn informiert zu Regelungen für Haustiere von Geflüchteten

Das entsprechende Formular kann auf der Internetseite des Kreises Stormarn heruntergeladen werden. Es ist auch in ukrainischer Sprache verfügbar. Grundsätzlich gilt: Es dürfen nicht mehr als fünf Tiere einer Art mitgebracht werden, zudem dürfen diese nicht zum Verkauf an Dritte bestimmt sein. Für Hunde, Katzen und Frettchen müssen die Halter eine Tollwut-Impfung nachweisen. Dazu müssen ein gültiger Heimtierausweis und eine rechtskonforme Kennzeichnung des Tieres beim Veterinäramt vorgelegt werden.

Anschließend muss eine Tollwut-Titerbestimmung bei den Vierbeinern vorgenommen werden. Tiere der drei Arten gelten als potenzielle Überträger der Krankheit. Kann die Tollwut-Impfung für ein Tier nicht nachgewiesen werden, ordnet das Veterinäramt eine Quarantäne an, außerdem muss der Vierbeiner anschließend immunisiert werden.

Die Behörde sorgt bei Bedarf für eine Unterbringungsmöglichkeit

Für den Fall, dass Heimtiere in einer Unterkunft für Geflüchtete nicht aufgenommen werden dürfen oder in Quarantäne müssen, werden laut Kreisverwaltung durch das Veterinäramt vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten organisiert. Für Rückfragen ist die Behörde unter Telefon 04531/160-1324 oder -1164 oder per E-Mail an tiergesundheit@kreis-stormarn.de erreichbar.

Hier gibt es das Formular des Veterinäramtes zur Anmeldung mitgeführter Haustiere zum Herunterladen. Alle Informationen zu dem Thema hat die Stormarner Kreisverwaltung hier zusammengestellt, auch in ukrainischer Sprache.