Ahrensburg. Die meisten Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind geimpft oder genesen. Personalengpässe unwahrscheinlich.

Bis 15. März müssen Beschäftigte in Gesundheitsberufen und in der Pflege nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sind. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war vom Bundestag am 10. Dezember des vergangenen Jahres nach gut einstündiger Aussprache mit großer Mehrheit beschlossen worden. Wie sind die Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Kreis Stormarn auf diesen Tag vorbereitet, und drohen womöglich Personalengpässe, die die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen gefährden? Das Abendblatt hat sich umgehört.

15 Mitarbeiter müssen noch Nachweise liefern

Im St. Adolf-Stift sind die 1142 Mitarbeiter bereits Anfang Januar aufgefordert worden, ihren Impfstatus nachzuweisen. „Hierzu gab es viele Termine, in denen die Impfausweise überprüft und digital erfasst wurden“, so die Sprecherin des Reinbeker Krankenhauses, Andrea Schulz-Colberg. 1127 Mitarbeiter seien der Aufforderung bislang nachgekommen, also 98,7 Prozent der Stammbelegschaft.

Bis dato ist damit lediglich der Impfstatus von 15 Beschäftigten noch ungeklärt. Allerdings haben sich einige von ihnen bereits für eine betriebsärztliche Impfung mit dem neuen Totimpfstoff Novavax in der kommenden Woche angemeldet. Darüber hinaus habe bislang noch kein Mitarbeiter mit Hinweis auf die einrichtungsbezogene Impflicht gekündigt.

Viele Kollegen sind auch schon geboostert

„Angesichts der hohen Prozentzahl von geimpften Kolleginnen und Kollegen rechnen wir also mit keinen Versorgungsengpässen“, erklärt Schulz-Colberg. Ein sehr großer Teil des Personals habe im November und Dezember sogar schon Auffrischungsimpfungen erhalten. Zudem gebe es einige Mitarbeiter, die durch eine Corona-Infektion aktuell einen Genesenenstatus hätten. Dieser müsse aber zu gegebener Zeit durch eine Boosterung aufgefrischt werden.

Das Krankenhaus Reinbek bemüht sich zwar, für ungeimpfte Mitarbeiter individuelle Lösungen zu finden. Alternative Arbeitsangebote wird es im St. Adolf-Stift aber nicht geben. Alle Beschäftigten müssen unabhängig von ihrem Beruf oder Einsatzort geimpft sein, selbst in patientenfernen Bereichen.

Hoffnung auf den neuen Totimpfstoff Novavax

Laut Gesetz sind dem Gesundheitsamt Stormarn am 16. März alle Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu melden, die ihren Impfstatus nicht nachgewiesen haben. Das Gesundheitsamt wird die Nachweise dann einfordern. Kommen Beschäftigte dem nicht nach, kann ein Betretungsverbot für die jeweilige Einrichtung ausgesprochen werden, was de facto einem Tätigkeitsverbot gleichkommt.

In der Asklepios-Klinik Bad Oldesloe sind aktuell 96 Prozent aller Mitarbeiter geimpft oder genesen. Auch hier setzt die Klinikleitung mit Unterstützung des Betriebsrats darauf, dass die noch Ungeimpften die Immunisierung nachholen, etwa mit dem proteinbasierten Impfstoff Novavax. „Natürlich werden wir unseren Mitarbeitern diese Optionen zur Verfügung stellen und weiter für alternative Impfungen werben“, sagt Asklepios-Sprecher Mathias Eberenz, der Personalengpässe weitgehend ausschließt.

Bislang keine Kündigungen wegen Impfpflicht

Von Kündigungen wegen der bevorstehenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei dem Unternehmen bislang nichts bekannt. Unabhängig davon werde Asklepios am 16. März alle Beschäftigten, die bis dahin keinen vollständigen Impfschutz nachweisen, dem Gesundheitsamt melden.

Auch die LungenClinic Großhansdorf hat sich für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen. „Wir stehen voll und ganz hinter der Impfpflicht, um unsere Patienten und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen“, sagt die Kaufmännische Geschäftsführerin des Krankenhauses, Susanne Quante. Personalengpässe befürchtet sie indes nicht.

Von 356 Beschäftigten nur vier ungeimpft

„In unserem Haus handelt es sich glücklicherweise nur um eine sehr kleine Personengruppe, die noch ungeimpft ist“, sagt Quante. Die Impfquote unter den mehr als 100 Pflegekräften der Klinik liege „dicht an 100 Prozent“, so die Geschäftsführerin. Wegen der geringen Zahl Ungeimpfter erwarte auch sie keine maßgeblichen Folgen auf die Betriebsabläufe.

Auf eine hohe Impfquote verweist auch die Unternehmensgruppe stb care mit Sitz in Bargteheide, die im Kreis Stormarn fünf stationäre Pflegeeinrichtungen, einen ambulanten Pflegedienst und eine Pflegeschule betreibt. „Von den insgesamt 356 Beschäftigten in allen Betriebsteilen sind lediglich vier nicht geimpft“, berichtet Geschäftsführer Mathias Steinbuck.

Probleme mit Dienstplänen in der Altenpflege

Den noch Ungeimpften würden aber weitere Beratungsangebote unterbreitet. Dabei setze stb care ebenfalls auf den Totimpfstoff Novavax. Er sei eine echte Chance, auch die Letzten zu überzeugen. „Hier Druck auszuüben wäre aus meiner Sicht aber kontraproduktiv. Angesichts der allgemeinen Personalnot im Pflegebereich können wir es uns schlicht nicht leisten, Mitarbeiter zu verlieren“, so Steinbuck.

In diesem Zusammenhang kritisiert er, dass es bis Freitagnachmittag an einer landesweiten Umsetzungsregeln für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Pflege gefehlt habe, insbesondere im Umgang mit Mitarbeitern ohne geklärten Impfstatus. „Die Uhr tickt. Wie, bitte, sollen wir Dienstpläne für die nächsten Wochen schreiben?“, fragt Steinbuck, der zugleich Landesvorsitzender des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) ist.

Landesregierung sorgt für gültige Abläufe

Aus seiner Sicht sei zu lange unklar gewesen, mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitraum die zuständigen Gesundheitsämter ab 16. März auf ungeimpfte Mitarbeitende zugehen werden. Andererseits hätten Beschäftigte in der Pflege einen rechtlich fixierten Anspruch, 14 Tage vor Ablauf eines Monats zu erfahren, wie sie im Folgemonat eingesetzt werden.

„Die Leitungen der Pflegeeinrichtungen hatten keine Klarheit darüber, ob sie ungeimpftes Personal ab Mitte März noch einsetzen können oder nicht“, sagt Steinbuck. Deshalb sei es wichtig gewesen, dass die Landesregierung nun für unmissverständliche und landesweit gültige Abläufe gesorgt habe. „Die Leidtragenden dieses zögerlichen Vorgehens waren die Pflegeeinrichtungen, die im Blindflug die pflegerische Versorgung planen mussten“, kritisiert Mathias Steinbuck.