Schwerin.

Nach Hinweisen kommunaler Gesundheitsämter, die gesetzlich geforderte Kontrolle der Corona-Impfpflicht in Medizin und Pflege nicht leisten zu können, mahnt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz zu Vorsicht bei der Debatte über eine allgemeine Impfpflicht. "Wenn wir organisatorisch schon nicht in der Lage sind, die Impfpflicht in den medizinischen Bereichen zu realisieren, wie soll das dann erst bei einer allgemeinen Impfpflicht gelingen?", sagte Eugen Brysch am Mittwoch.

Er appellierte an die Bundestagsabgeordneten, Warnungen der Praxis ernstzunehmen und die Sache "vom Ende her zu denken". Es dürfe keine "Basta-Politik" geben, mahnte er. "Wir brauchen die Bereitschaft der Menschen eventuell wieder im Herbst, falls es eine erneute Corona-Welle geben sollte." In der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht, die am Mittwoch im Bundestag begonnen hat, sei Skepsis angebracht. "Deutschland ist nicht in einer Laborsituation, sondern im Leben", sagte er.

Der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag in Mecklenburg-Vorpommern hatten in einem Schreiben an die Gesundheitsministerin des Landes, Stefanie Drese (SPD), erklärt, die Gesundheitsämter seien nicht in der Lage, die einrichtungsbezogene Impfpflicht wie gefordert umzusetzen. Der Landkreistag richtete ein entsprechendes Schreiben zusätzlich an die Staatskanzlei in Schwerin, die Schaltzentrale von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD).

Mitte Dezember war die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht beschlossen worden: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind.

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