Hannover. Die Haltung Bayerns zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sorgte zuletzt für Wirbel. Niedersachsen will daran festhalten. Doch bei einigen sind noch Fragen offen.
Rund einen Monat vor Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sorgt diese in Niedersachsen weiterhin für offene Fragen. Der Landkreistag fordert vom Land einen Erlass, wie die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe ausgelegt werden sollen, wie es hieß. "Auch das vom Land versprochene elektronische Meldeportal und praktische Hilfestellungen wie Mustervordrucke sind unverzichtbar", sagte Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des niedersächsischen Landkreistages, auf dpa-Anfrage.
Die Caritas teilte mit: "Es ist festzustellen, dass viele Fragen der praktischen Umsetzung noch immer nicht geklärt sind." Die Caritas konnte im Bundesland bislang keine gestiegene Anzahl an Kündigungen aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht feststellen. Nach eigenen Angaben hat die Caritas in Niedersachsen etwa 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rund 800 Einrichtungen.
Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte etwa in Arztpraxen, Pflegeheimen und Kliniken bis zum 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.
Laut Gesundheitsministerium ist in dem Gesetz kein Automatismus vorgesehen, der nicht geimpften Beschäftigten die Arbeit in diesen Bereichen untersagt. Niedersachsen erarbeite derzeit gemeinsam mit den Kommunen Richtlinien zur Umsetzung.
"Wir gehen davon aus, dass unsere Gesundheitsämter die Umsetzung hinbekommen werden. Derzeit stimmen wir uns eng ab", sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Samstag der "Nordwest-Zeitung". Aktuell gebe es auch Beratungen auf der Ebene der Gesundheitsminister-Konferenz zu der geplanten Richtlinie für Gesundheitsämter. "Niedersachsen wird seinen Gesundheitsämtern eine klare Leitlinie mitgeben, wie groß der Ermessensspielraum bei Ungeimpften sein wird - unabhängig von den Störfeuern aus Bayern."
Die niedersächsische Krankenhausgesellschaft teilte mit, dass ihnen bislang keine vermehrten Meldungen über angekündigte oder bereits vollzogene Kündigungen von Klinikpersonal vorlägen. "Die Krankenhäuser melden uns zudem, dass sie den wenigen noch ungeimpften Beschäftigten weiterhin aktiv Gespräche und eine Beratung anbieten."
Mit Stand Mitte Januar waren in Niedersachsen laut Gesundheitsministerium rund 91 Prozent der in Alten- und Pflegeheimen Beschäftigten gegen das Coronavirus geimpft, wie eine Befragung ergab.
Doch die fehlenden Prozente bei den Corona-Schutzimpfungen könnten am Ende mehrere Tausend Arbeitskräfte betreffen, was Heime oder Krankenhäuser vor Herausforderungen stelle könnte.
Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit teilte mit, dass es im Januar im Gesundheits- und Sozialwesen in Niedersachsen 10.747 freie Stellen gab. Das waren demnach 48 weniger als im Dezember. Die Arbeitssuchend-Meldungen aus Dezember und Januar seien deutlich höher als im Dezember 2019 und Januar 2020, als die Corona-Pandemie noch keine Rolle spielte. "Wie viele davon jedoch auf die angekündigte Impfpflicht oder auf Protest-Aufrufe in Sozialen Medien oder andere Gründe zurückzuführen sind, ist nicht eindeutig zu beantworten", sagte Johannes Pfeiffer, Chef der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit.
© dpa-infocom, dpa:220212-99-90986/3