Bad Oldesloe. Am Montag waren wieder “Spaziergänger“ in Stormarn und im Herzogtum unterwegs. Nur zwei von 15 Versammlungen waren angemeldet.

Die sogenannten „Spaziergänge“ im Kreis Stormarn und dem Herzogtum Lauenburg setzen sich fort. Am Montagabend versammelten sich an 15 Orten Gegner der Corona-Maßnahmen. Lediglich zwei Versammlungen in Bargteheide und Bad Oldesloe wurden ordnungsgemäß angezeigt. Bei den drei angemeldeten Gegendemonstrationen sprachen sich 42 Teilnehmer für die Einhaltung der Corona-Regeln und die Impfung gegen das Virus aus.

Corona: Zahl der "Spaziergänger" sinkt in Stormarn und im Herzogtum Lauenburg

Die Polizei war mit verstärkten Einsatzkräften präsent, um den störungsfreien Ablauf der Versammlungen zu gewährleisten, Straftaten zu verhindern und die Beeinträchtigung der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Holger Meier, Pressesprecher der Polizeidirektion Ratzeburg, sagt: „Die größten Versammlungen mit mehr als 100 Teilnehmenden gab es in Geesthacht, Reinbek und Bargteheide.“ Dort waren auch die meisten Polizisten im Einsatz.

Seit dem 17. Januar habe sich die Gesamtzahl der „Spaziergänger“ kontinuierlich immer weiter aufgebaut. Am Montag hätten die Einsatzkräfte erstmals eine geringere Teilnehmerzahl registriert. Meier: „Die Gesamtzahl der Demonstranten hat sich im Vergleich zu vorher erstmals etwas reduziert.“

Wird eine Versammlung nicht angemeldet, kann eine Geldbuße von 150 Euro drohen

Gegendemonstrationen gab es in Mölln, Geesthacht und Reinbek. Laut dem Pressesprecher musste die Polizei in Bargteheide Pöbeleien von Passanten gegen die Demonstranten unterbinden, „um eine Eskalation zu vermeiden“. Er habe jedoch keine Kenntnis darüber, ob es sich bei den Störern um Zaungäste oder Teilnehmende einer Gegendemonstration gehandelt habe. Einen Platzverweis habe es nicht gegeben. „Bevor wir irgendwelche Leute wegschicken, versuchen wir erst alles andere.“

Meier betont, dass bei allen Versammlungen die Anzeigepflicht bestehe. Unterlasse der Versammlungsleiter dies, drohe ihm eine Geldbuße von 150 Euro.

Die Teilnehmenden könnten für die Anzeigepflicht nicht zur Verantwortung gezogen und eine Versammlung deswegen nicht aufgelöst werden. „Wir müssen als Polizei die Verhältnismäßigkeit im Auge haben“, so Meier. In Ahrensburg, wo rund 80 Corona-Gegner protestierten, konnte die Polizei bislang in einem Fall die Identität des Versammlungsleiters klären und an die Versammlungsbehörde weiterleiten.