Bargteheide. In der Angebotsnachfrage und der Auftragserteilung sei es nur um eine Läuterung der Fläche am Bornberg gegangen.

Die Verwaltungsspitze des Rathauses Bargteheide bestreitet, den rechtswidrigen Kahlschlag zwischen Bornberg und Südring im November 2020 beauftragt zu haben. Wie in unserer Donnerstagausgabe berichtet, hatte die ausführende Fachfirma in ihrer Rechnung vom 4. Dezember 2020 das „Roden eines Waldes von ca. 4000 qm“ bestätigt. „Richtig ist, dass es für die Maßnahme eine Angebotsnachfrage und einen Auftrag gegeben hat. Doch nirgends ist dort vom Roden eines Waldes die Rede, sondern stets von der Läuterung und Durchforstung eines städtischen Grundstücks“, erklärte Stadtsprecher Alexander Wagner.

So steht es tatsächlich auch im Angebot der Fachfirma vom 3. November 2020 und der Auftragsbestätigung durch den Bauhof vom 17. November. Warum daraus ein Kahlschlag erwachsen konnte, bleibt unklar. Zumal der Landkreis bei seinem Bußgeldbescheid über 40.000 Euro nach Informationen unserer Redaktion von Vorsatz ausgegangen ist.

Staatsanwaltschaft Lübeck hatte ermittelt

Inwieweit es sich bei besagten Dokumenten tatsächlich um die ursprünglichen zu dem Vorgang handelt, war auch Gegenstand der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Lübeck. Nach einer Anzeige des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) Schleswig-Holstein war im März 2021 dem Verdacht der Urkundenfälschung und der Manipulation eines verfahrensrelevanten Dokuments nachgegangen worden. Anscheinend sind die Fahnder fündig geworden. Anders wäre kaum zu erklären, warum zwar von einer öffentlichen Klageerhebung abgesehen wurde, im Gegenzug aber 1500 Euro an eine gemeinnützige Stiftung gezahlt werden mussten.