Bad Oldesloe. Keine Anlagen in den Ferien bestellt. Viele Schulträger berufen sich auf Aussage des Bundesumweltamts, wonach Stoßlüften ausreicht.

Die schleswig-holsteinischen Schulferien gehen zu Ende. Und damit beginnt am Montag zum wiederholten Mal ein neues Schuljahr in Pandemiezeiten mit Herausforderungen für Schüler, Eltern und Lehrer. Das dies so kommen würde, war lange absehbar. Damit stellt sich die Frage, ob die Verantwortlichen die zurückliegenden sechs Wochen genutzt und welche Maßnahmen sie in dieser Zeit ergriffen haben, um Lehrer und Schüler möglichst effektiv vor Ansteckung zu schützen.

Bund fördert Neueinbau von raumlufttechnischen Anlagen

Denn es ist hinreichend erforscht, welche bedeutende Rolle die Ausbreitung von Viren über die Atemluft beim Infektionsgeschehen spielt. Laut einer Einschätzung des Umweltbundesamts ist die „nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, der Einbau stationärer raumlufttechnischer Anlagen“.

Das Umweltbundesamt empfiehlt daher, Schulräume in Deutschland sukzessive mit diesen Anlagen auszustatten. Daher wurde die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische
(RLT-) Anlagen“ um den Neueinbau für derartige Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren ausgeweitet. Ab 11. Juni 2021 konnten entsprechende Anträge gestellt werden. Doch auch mobile Geräte seien geeignet, die infektiösen Aerosolpartikel um bis zu 90 Prozent zu reduzieren. In Hamburg sollen fast alle 12.000 Klassenräume bis zum Herbst mit solchen mobilen Luftfiltern ausgestattet werden. Doch wie sieht das in Stormarn aus? Das Abendblatt hat bei den Schulträgern im Kreis nachgefragt.

Grünen-Fraktion stellt Antrag zu fest installierten Anlagen

Fabian Dorow ist Pressesprecher der Stadt Ahrensburg. Er sagt: „Der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten wurde intensiv mit allen Ahrensburger Schulen besprochen.“ Dorow verweist auf eine Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt, nach der in erster Linie das aktive Lüften über die Fenster, das sogenannte Stoßlüften, erfolgen solle.

Ahrensburgs Pressesprecher Fabian Dorow erläutert die Gründe der Stadt für die Ablehnung mobiler Luftreiniger in Schulen.
Ahrensburgs Pressesprecher Fabian Dorow erläutert die Gründe der Stadt für die Ablehnung mobiler Luftreiniger in Schulen. © Unbekannt | Janina Dietrich

Mobile Luftreiniger könnten nur in Ausnahmefällen und als flankierende Maßnahmen eingesetzt werden. „Dieser Auffassung haben sich die Ahrensburger Schulen angeschlossen, sodass keine mobilen Luftreinigungsgeräte angeschafft wurden“, sagt der Stadtsprecher. Bei Schulneubauten wie bei der Grundschule Am Aalfang sei allerdings geplant, dezentrale stationäre Lüftungsanlagen direkt in die Fassade mit einzubauen. Am 9. Juli hat die Grünen-Fraktion den Antrag gestellt, dass bei Schulsanierungen und -neubauten fest installierte Belüftungsanlagen mit Luftfiltern eingebaut werden und die Verwaltung klären soll, ob in den Grundschulen nachträglich der Einbau fest installierter Belüftungsanlagen mit Luftfiltern möglich ist. „Die Angelegenheit wird zurzeit geprüft“, so Dorow.

Schulen sind die Beschaffung und der Einsatz freigestellt

Die Position der Stadt Bad Oldesloe erläutert deren Pressesprecherin Agnes Heesch so: „Die Beschaffung und den Einsatz mobiler Luftreiniger hat die Stadt Bad Oldesloe den Schulleitungen freigestellt.“ Die Kosten für Beschaffung und regelmäßige Wartung müssten allerdings aus den Schulbudgets bestritten werden. Die Antragstellung für die Bundesförderung zum Neueinbaus von RLT-Anlagen müsse bis 31. Dezember erfolgen. Derzeit gebe es seitens der Stadt jedoch „keine antragsreifen Überlegungen, in den Bestandsgebäuden entsprechende Maßnahmen durchzuführen“.

Auch Harald Lodders, Vorsitzender des Schulverbandes Bad Oldesloe-Land, geht das Thema entspannt an. Er wartet zunächst das Ende der Ferien ab. Lodders sagt: „Ich werde ich mich mit der Leitung der Schule am Masurenweg in Verbindung setzen und klären, ob weitere Maßnahmen nötig sind.“

Während die einen abwarten, planen die anderen bereits

Auch Bargteheide wartet, allerdings auf einheitliche Vorgaben aus Kiel hinsichtlich des Einsatzes von Luftreinigungsgeräten in Schulen. Bis diese vorliegen, beschreibt Oliver Hahlbrock von der Stadtverwaltung das Vorgehen des Schulträgers so: „Die Stadt Bargteheide setzt im Zuge der Pandemiebekämpfung auf die bestehenden Bausteine wie regelmäßiges Lüften, Testen, Masken, die eingeübten Hygiene- und Schutzmaßnahmen und gezieltes Impfen.“

Da ist der Schulverband Bargteheide-Land einen großen Schritt weiter. Ulrich Bärwald vom Fachbereich Bauen und Umwelt der Amtsverwaltung sagt: „Dem Schulverband ist es selbstverständlich ein großes Anliegen, den Schülern gerade in der gegenwärtigen und noch andauernden Situation einen sorglosen Schulbesuch im Rahmen des Möglichen und gesetzlich Vorgegebenen zu ermöglichen.“ Konkret in Planung sei die Installierung einer Belüftungsanlage für die Sport- und Mehrzweckhalle der Schule in Bargfeld-Stegen sowie der großen Sporthalle der Johannes-Gutenberg-Grundschule in Bargteheide. Der Schulverband habe bisher noch keine mobilen Luftreinigungsgeräte besorgt. „Vielmehr erfolgt dazu in absehbarer Zeit zunächst die interne Abstimmung.“

Trittau hat schon vergangenes Jahr fünf Räume umgerüstet

Reinbeks Bürgermeister Björn Warmer sieht die Anschaffung mobiler Anlagen kritisch.
Reinbeks Bürgermeister Björn Warmer sieht die Anschaffung mobiler Anlagen kritisch. © Unbekannt | Stadt Reinbek

Laut Sven Gruß, Amtsleiter für Gebäudewirtschaft und SchulenGroßhansdorf, hat die Gemeinde nach den neuen Empfehlungen des Umweltbundesamtes vom 9. Juli die Anzahl der Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit ermittelt, für welche „der Einbau einfach und rasch zu installierender Zu- und Abluftanlagen oder die Anschaffung von mobilen Luftfiltern in Betracht kommt“. Nach diesen Empfehlungen seien vier Räume dieser Kategorie zuzuordnen. Der Einbau von Zu- und Abluftanlagen oder die Anschaffung von mobilen Luftfiltern sei aber noch nicht erfolgt.

Für den Reinbeker Bürgermeister Björn Warmer stellen sich viele Fragen, die erst noch geklärt werden müssen. Beispielsweise zu Wirksamkeit und Anschaffungskosten mobiler Anlagen. „Dazu müsste es auch die erforderlichen Haushaltsmittel geben.“ Bei den Schulleitern gebe es zu den Lüftungsanlagen keine einheitliche Meinung. Er persönlich sehe es jedenfalls skeptisch, mit Angst vor einer möglichen Ansteckung Geschäfte zu machen. Der Sozial- und Schulausschuss beschäftigt sich mit dem Thema bei seiner Sitzung am 3. August. Warmer: Die Entscheidung könnte bereits Anfang August gefällt werden.“

Ulrike Lorenzen ist Vorsitzende des Schulverbands Trittau. Fünf Räume der Hahnheide-Schule, deren Fenster sich nur auf Kipp stellen ließen, seien bereits 2020 mit einer Lüftungsanlage ausgerüstet worden. Derzeit werde überlegt, ob eine stationäre Raumluftfilteranlage in den Anbau der Grundschule integriert werden solle. Mobile Luftreinigungsgeräte seien zwar im Gespräch gewesen, aber sie hätten eine Geräuschkulisse und es sei nicht gesichert, ob die Wirkung auch bis in die Ecken reiche. Außerdem sei das Lüften trotzdem erforderlich. Lorenzen: „Daher haben wir uns bisher noch nicht darum bemüht.“

Mit diesen Regelungen startet das neue Schuljahr in Schleswig-Holstein

Trotz des deutlich zunehmenden Infektionsgeschehens hat sich die Landesregierung darauf festgelegt, am Präsenzunterricht in den Schulen festzuhalten.

Laut Bildungsministerin Karin Prien (CDU) sind sich die Koalitionsparteien darin einig, dass keinesfalls „noch einmal Schulen geschlossen werden, um das öffentliche Leben zu entlasten“.Durch mobile Impfteams, die vor Ort in Gymnasien und Gemeinschaftsschulen zum Einsatz kommen, sollen möglichst viele Jugendliche ab zwölf Jahren mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer immunisiert werden. Die zweite Dosis sollen die Schüler bereits nach drei Wochen erhalten.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, ist zweimal pro Woche zum Selbsttest verpflichtet. Die Maskenpflicht in den Innenräumen bleibt vorerst für die ersten drei Wochen des Schuljahres bestehen. Auf den Schulhöfen müssen jedoch keine Masken mehr getragen werden, auch die sogenannte Kohortenregelung entfällt. Schüler können die Pausen wieder in beliebigen Gruppen verbringen. Die AHA-Regeln gelten weiterhin.