Lübeck/Grönwohld. Rechtsmedizinerin belastet Angeklagten im Grönwohld-Prozess schwer. Nebenklage bringt rechtsradikale Gesinnung als Motiv ins Spiel.

Im Verfahren um den gewaltsamen Tod des 22 Jahre alten Mohamed C. (alle Namen geändert) in Grönwohld belastet das rechtsmedizinische Gutachten den 21 Jahre alten Angeklagten schwer. Es gebe keine Hinweise auf eine vorangegangene körperliche Auseinandersetzung, vielmehr deuteten die Verletzungen des Opfers darauf hin, dass der Angriff für Mohamed C. „vollkommen überraschend“ erfolgt sei, sagte Rechtsmedizinerin Dr. Nadine Wilke-Schalhorst von der Universitätsklinik Schleswig-Holstein (UKSH) in Lübeck.

Seit Montag, 26. April, steht Nick G. vor dem Landgericht Lübeck. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-Jährigen vor, Mohamed C. am 21. Oktober 2020 gegen 22 Uhr auf einem Spielplatz in Grönwohld mit einer Vielzahl Messerstiche getötet zu haben. Täter und Opfer sollen sich gekannt haben, beide lebten in dem 1510-Einwohner-Dorf. Den Ermittlern zufolge sollen beide über gemeinsame Drogengeschäfte in Verbindung gestanden haben.

Angeklagter hatte keine Verletzungen

Anwohner hatten die Leiche des 22-Jährigen am nächsten Tag entdeckt. Die Tatwaffe konnte bis heute nicht gefunden werden, aufgrund des Verletzungsmusters geht die Staatsanwaltschaft jedoch davon aus, dass Nick G. einen Schlagring mit einem Messer benutzte. Neben mehreren anderen Waffen, darunter eine Machete und eine Schreckschusspistole, soll der 21-Jährige auch einen solchen besessen haben. Das hatten mehrere Zeugen übereinstimmend berichtet. Die Staatsanwaltschaft hat G. wegen Totschlags, nicht aber wegen Mordes, angeklagt, weil sich die Merkmale der Heimtücke sowie der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers nicht hätten eindeutig nachweisen lassen. Nick G. schweigt zu den Vorwürfen.

„Der Angeklagte hatte keine Verletzungen“, sagte Wilke-Schalhorst. Unmittelbar nach seiner Festnahme vier Tage nach der Tat, am 25. Oktober, hatte die Rechtsmedizinerin Nick G. untersucht. „Wenn es eine körperliche Auseinandersetzung gegeben hätte, hätte der Angeklagte typischerweise Hämatome aufweisen müssen“, sagte sie. Gegen einen gewaltsamen Streit spreche auch, dass Mohamed C. ausschließlich auf der Körperrückseite Schnittverletzungen erlitten habe.

„Insgesamt wies der Leichnam 27 Schnittwunden auf, die sich auf Hinterkopf, Nacken und oberen Rücken konzentrierten“, so Wilke-Schalhorst. Mohamed C. sei verblutet. „Auffällig war die Gruppierung der Wunden“, sagte die Expertin. Dies spreche dafür, dass die Messerstiche schnell hintereinander ausgeführt wurden. „In jedem Fall hat sich das Opfer kaum bewegt“, so Wilke-Schalhost.

Täter könnte Opfer umarmt und dann zugestochen haben

Nach dem Tötungsdelikt auf dem Spielplatz haben Grönwohlder zum Zeichen der Anteilnahme Blumen niedergelegt
Nach dem Tötungsdelikt auf dem Spielplatz haben Grönwohlder zum Zeichen der Anteilnahme Blumen niedergelegt © HA | rtn, peter wuest

Bemerkenswert seien die Wunden am Hinterkopf. „Bei allen drei Schnitten wurde der Schädelknochen durchstoßen“, sagte die Rechtsmedizinerin. Um einen so massiven Knochen zu durchdringen, bedürfe es erheblicher Krafteinwirkung. „Mit einem handelsüblichen Messer wäre das nicht möglich, ohne abzurutschen und sich selbst zu verletzen.“ Dies spreche für den Schlagring als Tatwaffe, in dem die Finger fixiert seien.

„Dennoch hätte der Angeklagte das Opfer festhalten müssen“, sagte Wilke-Schalhorst. „Anhand des Verletzungsmusters ist es am wahrscheinlichsten, dass der Angreifer das Opfer zunächst umarmt hat, etwa zur Begrüßung, und dann mit dem rechten Arm von hinten zugestochen hat.“ In diesem Fall sei der Körper Mohamed C.s abgestützt gewesen, der 22-Jährige habe sich nicht wehren können. „Mutmaßlich wurde das Opfer bewusstlos“, so Wilke-Schalhorst. Die Verletzungen seien nicht tödlich gewesen, C. sei mutmaßlich erst kurze Zeit später verblutet. „Hätte er sofort medizinische Hilfe erhalten, hätte er eine Überlebenschance gehabt.“

Der Angeklagte schuldete dem Opfer Geld

Das Tatmotiv ist unklar. Möglicherweise spielten Schulden eine Rolle. Beide sollen gemeinsam Cannabis und Kokain verkauft haben. Am Tag vor der Tat haben sich die Männer in einem Chat darüber ausgetauscht, dass Nick G. einen Betrag von 700 Euro auf das Konto von Mohamed C. einzahlen sollte. Das hat laut Staatsanwältin Mareike Lindner eine Auswertung der Handys ergeben. G. soll den 22-Jährigen mehrfach vertröstet, später behauptet haben, bei der Buchung habe es einen Fehler gegeben. Am Tattag soll sich Mohamed C. mehrfach telefonisch bei der Bank nach der Buchung erkundigt haben. Das berichteten zwei Mitarbeiterinnen vor Gericht.

„Ich könnte mir gut vorstellen, dass Mohamed Nick unter Druck gesetzt hat und der dann ausgeflippt ist“, sagte ein Freund der beiden vor Gericht, der selbst in die Drogengeschäfte verwickelt gewesen sein soll. „Jemanden unter Druck setzen konnte Mohamed gut“, so der 21-Jährige. Er selbst habe noch Schulden bei den beiden, sei deshalb aus Angst aus Grönwohld weggezogen. „Einmal ist Mohamed zu mir nach Hause gekommen, hat meine Mutter bedroht und die Wohnung zerstört“, sagte der Zeuge.

Stiefvater soll ein bekannter Neonazi sein

Nebenklägervertreterin Jutta Heck, die die Familie von Mohamed C. in dem Verfahren vertritt, hat eine andere Theorie. Sie brachte eine rechtsradikale Gesinnung Nick G.s als Motiv ins Spiel. „Der Stiefvater des Angeklagten ist in der Szene in Erscheinung getreten“, sagte die Anwältin. Bei ihm handelt es sich um den Neonazi Carsten S., der unter anderem als Bassist in der Band „Abtrimo“ spielt, die der Skinhead-Szene zuzurechnen ist. „Mehrere Stiefgeschwister sind ebenfalls in diesem Kontext strafrechtlich in Erscheinung getreten“, so die Rechtsanwältin.

Zeugenaussagen hätten Hinweise darauf gegeben, dass auch Nick G. mit rechtsradikalem Gedankengut sympathisiere. So sagte etwa der beste Freund des Angeklagten auf die Frage nach der politischen Gesinnung des 21-Jährigen: „rechtsradikal“. Auch die Ex-Freundin G.s hatte gesagt, dieser habe „etwas gegen Ausländer“. Sein Arbeitgeber, der Chef einer Barsbütteler Abbruchfirma, will auf den Baustellen, auf denen G. arbeitete, mehrfach Hakenkreuze entdeckt haben.

„Es ist ein Unding, dass nicht weiter in diese Richtung ermittelt wurde, obwohl wir ein Opfer mit ausländischen Wurzeln haben und einen Angeklagten, der jahrelang von einem erwiesen Rechtsradikalen erzogen wurde und offenbar selbst Sympathien für die Szene hegt“, sagte Heck.

Das Verfahren wird am 17. Mai fortgesetzt. Nick G. drohen bis zu 15 Jahre Haft. Das Urteil soll frühestens Ende Mai fallen.