Bad Oldesloe. Mit der neuen Allgemeinverfügung sollen besonders gefährdete Gruppen in Heimen geschützt werden. Ausnahmen für die Feiertage.

Das Coronavirus breitet sich wieder deutlich stärker in Stormarn aus: Die Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen ist von 160,7 auf 184,8 gestiegen. Der Kreis hat am Tag vor Heiligabend 137 weitere Erkrankungen an Covid-19 gemeldet. Auch gibt es einen weiteren Todesfall. "Es handelt sich um einen Mann der Altersgruppe über 90 Jahre", teilte Kreissprecher Michael Drenckhahn mit. Daher wurde nun eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz besonderer Einrichtungen erlassen.

"Die nach wie vor hohen Fallzahlen im Kreis Stormarn machen leider auch vor Einrichtungen und Gruppenangeboten der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Gefährdetenhilfe, Werkstätten und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung sowie Frühförderstellen nicht halt", sagte Drenckhahn weiter.

Heimbesucher müssen Test vorweisen und FFP2-Maske tragen

An das Betreten, den Aufenthalt und das Verlassen der genannten Einrichtungen werden demnach für die Bewohner, das Personal und die Besucher weitere Anforderungen gestellt.

"So ist beispielsweise das Betreten von Einrichtungen und Gruppenangebote der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Gefährdetenhilfe sowie Frühförderstellen, mit Ausnahme von Hospizen, grundsätzlich für Besucher untersagt", heißt es weiter. Allerdings habe eine festgelegte Besuchsperson pro Bewohner weiterhin Zutritt, sofern ein vorab durchgeführter Antigen-Schnelltest ein negatives Ergebnis ausweise und während des Besuchs dauerhaft eine FFP2-Maske getragen werde.

Auch neue Einschränkungen für Heimbewohner bei Ausflügen

Auch müssen die Bewohner beim Verlassen der Einrichtung einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sofern Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Wurde die Einrichtung für länger als 48 Stunden verlassen, muss vor Rückkehr ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden.

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Wie Joachim Wagner, Erster Kreisrat, sagte, sei die bekannte Zahl der Infektionen in den Pflegeeinrichtungen deutlich angestiegen, nachdem der Corona-Testbus am Wochenende im Einsatz war. "Der Bereich der Pflegeheime und Betreuungseinrichtungen muss daher in unserem Kreis besonders geschützt werden, daher haben wir entschieden, unabhängig von der Inzidenzzahl bereits jetzt diese Allgemeinverfügung zu erstellen."

Die Allgemeinverfügung gilt vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021. Allerdings gelten in der Weihnachtszeit vom 24. bis 26. Dezember die Ausnahme-Regelungen für Zusammenkünfte entsprechend der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.

Die Corona-Regeln an den Feiertagen in Schleswig-Holstein

In Alten- und Pflegeheimen gilt Heiligabend und an den Weihnachtsfeiertagen landesweit ein besonderes Besuchsrecht: Je zwei Menschen pro Heimbewohner müssen beim Heim als feste Besucher registriert werden. Bei einer Inzidenz von über 200 darf sich nur ein Besucher registrieren. Damit will die Landesregierung verhindern, dass Bewohner von vielen unterschiedlichen Personen besucht werden. Sie sollen aber auch nicht vereinsamen.

Die Corona-Nachrichten für den Norden hier im Newsblog

Zu Heiligabend und an den Weihnachtsfeiertagen gelten für Schleswig-Holstein weiterhin die allgemeinen Kontaktregelungen: Wer Weihnachten mit Freunden feiern möchte, muss sich daran halten, dass nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen zusammenkommen dürfen. Für Familien gibt es eine Ausnahme: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen sind zugelassen. Kinder ab 14 Jahren werden mitgerechnet.

Zum engsten Familienkreis gehören demnach Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

Corona: Diese Testverfahren gibt es:

  • PCR-Test: Weist das Virus direkt nach, muss im Labor bearbeitet werden – hat die höchste Genauigkeit aller Testmethoden, ist aber auch die aufwendigste
  • PCR-Schnelltest: Vereinfachtes Verfahren, das ohne Labor auskommt – gilt als weniger zuverlässig als das Laborverfahren
  • Antigen-Test: weniger genau als PCR-(Schnell)Tests, dafür zumeist schneller und günstiger. Laut RKI muss ein positives Testergebnis durch einen PCR-Test überprüft werden, ein negatives Ergebnis schließt eine Infektion nicht aus, insbesondere, wenn die Viruskonzentration noch gering ist.
  • Antikörper-Test: Weist keine akute, sondern eine überstandene Infektion nach – kann erst mehrere Wochen nach einer Erkrankung sinnvoll angewandt werden
  • Insgesamt stellt ein negatives Testergebnis immer eine Momentaufnahme dar und trifft keine Aussagen über die Zukunft