Ahrensburg. Angeklagte war nicht zur Hauptverhandlung vor Gericht erschienen. Polizei sucht nach der Frau. Ihr werden 30 Taten zur Last gelegt.
Auch knapp vier Wochen nach dem geplatzten Prozess fehlt von der ehemaligen Inhaberin zweier Reisebüros in Ahrensburg und Schwarzenbek jede Spur. „Es gibt in dem Fall nichts Neues. Die Suche läuft weiter“, sagt Michael Burmeister, Direktor des zuständigen Amtsgerichts Ahrensburg.
Polizisten konnten Inhaberin nicht an Wohnanschrift finden
Die Geschäftsfrau war Mitte Juli erneut nicht zur Hauptverhandlung vor Gericht erschienen. Auch eine polizeiliche Vorführung scheiterte, weil die alarmierten Beamten sie an ihrer Wohnanschrift in Ahrensburg nicht finden konnten. Der Richter erließ daraufhin einen Haftbefehl. Seitdem fahndet die Polizei nach der 53-Jährigen – bislang allerdings ohne Erfolg.
Wie die Beamten dabei vorgehen, wollen sie aus einsatztaktischen Gründen nicht preisgeben. Laut Burmeister werden offene Haftbefehle zum Beispiel auch bei Grenzkontrollen überprüft, wenn Reisende ihre Dokumente vorlegen müssen. So hatte die Polizei allein im Frühjahr bei den vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen zur Eindämmung der Corona-Pandemie 866 offene Haftbefehle vollstreckt.
Durch die Taten soll Angeklagte 74.000 Euro erlangt haben
Die Staatsanwaltschaft wirft der Chefin der inzwischen geschlossenen Reisebüros Langeloh 30 Taten vor (Aktenzeichen: 779 Js 24792/18): zehn Fälle der gewerbsmäßigen Untreue, 19-fachen gewerbsmäßigen Computerbetrug und einen Betrug. Mehr als 74.000 Euro soll sie dadurch unrechtmäßig erlangt haben. Dafür droht ihr laut Staatsanwaltschaft eine mehrjährige Haftstrafe. Inwieweit sich das Nichterscheinen vor Gericht und die Flucht auf das spätere Strafmaß auswirken, dazu will Burmeister keine Prognose abgeben, sagt nur: „Die Gesamtumstände sind entscheidend.“
Sollte die Angeklagte gefasst werden, muss ein Richter beschließen, ob sie in sogenannte Hauptverhandlungshaft genommen wird. Dann käme sie bis zum neuen Prozessstart in ein Gefängnis.