Bad Oldesloe. Mehr als 2100 Firmen aus dem Kreis haben seit März Anträge gestellt. Arbeitsagentur beantwortet die zehn wichtigsten Fragen zum Thema.

Seit Anfang März haben schon mehr als 2100 Stormarner Betriebe Kurzarbeit angemeldet – die meisten davon zum ersten Mal. Da die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe jetzt eine Zunahme der Abrechnungen aus den Unternehmen erwartet, fasst Chefin Kathleen Wieczorek die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammen.

Wo können sich Betriebe informieren? Auf der Startseite www.arbeitsagentur.de findet sich der Direkteinstieg „Kurzarbeit: Informationen für Unternehmen“ mit allgemeinen Informationen und Erklärvideos, die beschreiben, wie Kurzarbeit über die eServices online angezeigt und abgerechnet werden kann. Im Download-Bereich stehen alle erforderlichen Vordrucke.

Wie läuft das Verfahren ab? „Es gibt zwei Schritte“, sagt Kathleen Wieczorek. Als Erstes wird vorab der erwartete Arbeitsausfall angezeigt. Das Zweite ist der Antrag mit der nachträglichen Abrechnung des Kurzarbeitergeldes.

Was bedeutet die Anzeige? Kurzarbeit muss der Agentur für Arbeit im Vorwege angezeigt werden. „Wir prüfen, ob grundsätzlich die Fördervoraussetzungen erfüllt sind“, sagt Wieczorek. Wenn ja, erhält der Betrieb einen entsprechenden Bescheid. Die Anzeige allein löst noch keine Zahlung aus, ist aber die Voraussetzung für die Abrechnung.

Wie läuft die Auszahlung? Der Betrieb tritt in Vorleistung und überweist das Kurzarbeitergeld mit dem übrigen Monatslohn an seine Beschäftigten. Danach reicht er bei der Agentur die Abrechnung ein. Kurzarbeit wird immer rückwirkend abgerechnet. Firmen haben drei Monate Zeit: Abrechnungen für März müssen zum Beispiel spätestens Ende Juni eingereicht werden.

Wie bekommt ein Betrieb seine Auslagen schnell erstattet? „Je früher und je vollständiger uns die Unterlagen vorliegen, umso schneller können wir die Abrechnung zuordnen, prüfen und die Auszahlung vornehmen“, sagt Wieczorek. Wichtig ist die vorherige Bewilligung. „Teilweise erreichen uns Abrechnungen, ohne dass zuvor Kurzarbeit angezeigt wurde. Da können wir dann keine Abrechnung vornehmen.“

Wie sehen die Unterlagen für die Erstattung konkret aus? Grundsätzlich sind der Antrag auf Kurzarbeitergeld und eine Abrechnungsliste nötig. Mehr als 90 Prozent der Betriebe beziehungsweise deren Steuerberater nutzten hierfür eine Lohnabrechnungssoftware. Diese erstellt automatisch den vollständigen Erstattungsantrag mit der monatlichen Lohnabrechnung. „Allerdings wird auch hier gern vergessen, alle im Antrag gestellten Fragen zu beantworten oder diesen zu unterschreiben.“ Ein Steuerberater muss eine Vollmacht vorlegen. Die sogenannte Stamm- oder Kug-Nummer auf allen Unterlagen erleichtert eine zügige Zuordnung. Hilfreich sind direkte Kontaktdaten für Rückfragen.

Was machen Betriebe ohne Lohnabrechnungs-Software? Sie müssen die Vordrucke „Antrag oder Kurzantrag auf Kurzarbeit“ und „Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld“ nutzen. Auch für sie gilt: keine Frage auslassen, Unterschrift (oder Vollmacht), Stamm- oder KuG-Nummer und Kontaktdaten nicht vergessen.

Wie werden Unterlagen eingereicht? Per Post, als Scan per E-Mail oder online. Mit www.arbeitsagentur.de/eServices ist die Bearbeitung deutlich schneller. Wer seine Zugangsdaten nicht kennt, kann diese über die kostenfreie Hotline 0800/455 55 20 erhalten. Eine Neuregis-trierung ist in der Regel nicht notwendig, da für alle Unternehmen mit Betriebsnummer ein Datensatz angelegt ist. Ganz neu ist die App „Kurzarbeit: Dokumente einfach versenden“, mit der Unterlagen via Smartphone hochgeladen werden können.

Wie lange dauert die Überweisung? Im Regelfall sind es bis zu 15 Tage. „Derzeit geht es schneller, wenn alle Unterlagen vorliegen.“

Und wer noch Fragen hat? Betriebe erreichen den Arbeitgeber-Service unter den ihnen bekannten Durchwahlnummern und der Hotline 0800/455 55 20.