Bad Oldesloe. Auf längere Touren und Training sollten Radler derzeit verzichten, außerdem Langsamere und Fußgänger nicht bedrängen.
Rund um Ostern wollen viele Menschen auf das Rad steigen, trotz Coronakrise. Der Fahrradclub ADFC mahnt zu Rücksicht und zur Einhaltung der Regeln zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Ausgedehntes Rennradtraining und lange Touren seien nicht angezeigt. ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt: „Erlaubt ist es in allen Bundesländern, notwendige Fahrten zur Arbeit oder zum Einkaufen mit dem Rad zu erledigen. Auch die kleine Hausrunde ist nach unserer Rechtsauffassung überall möglich, wenn man sie allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts macht.“ Lange Radtouren seien hingegen nicht erwünscht. „Und auch ausgedehnter Radsport sollte nicht mehr im Freien stattfinden.“
E-Cycling könne eine Lösung darstellen
Wer mit dem Rad eine Runde dreht, um frische Luft zu schnappen und in Bewegung zu bleiben, sollte beliebte Ausflugsziele und -strecken meiden. Dort wird es nach Einschätzung des ADFC besonders schwierig, die vorgeschriebenen Abstände zwischen Personen einzuhalten. Huhn: „Auch wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte ein Ausweisdokument dabei haben, um den Wohnort nachweisen zu können.“ Überregionale Touren seien ausdrücklich verboten, wenn sie in Gebiete führen, die für den Tourismus gesperrt sind. Dazu gehört insbesondere auch Schleswig-Holstein. Für Sportler kann nach Auffassung des ADFC E-Cycling eine Lösung sein, bei dem man auf dem Rollentrainer zu Hause vor dem Bildschirm fährt. Einige touristische Regionen böten virtuelle Exkursionen an, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
Auch an Autofahrer appelliert der Club
Der ADFC appelliert an alle Radfahrer, rücksichtsvoll und mit den vorgeschriebenen Abständen unterwegs zu sein. Huhn: „Die schlechte Radinfrastruktur darf keine Ausrede dafür sein, langsamer Fahrende oder Fußgänger zu bedrängen.“ An Autofahrer appelliert der ADFC, die leeren Straßen keinesfalls zum Rasen zu missbrauchen – und Radfahrer mindestens mit dem auch unter Normalbedingungen vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Meter zu überholen.