Mönkhagen. Angeklagt ist ein 43-jähriger Mann. Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung vor.
Im Fall einer gefesselten und vergewaltigten Studentin aus Lübeck beginnt am Donnerstag, 23. April, der Prozess vor dem Landgericht Lübeck. Angeklagt ist ein 43-jähriger Mann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung vor. Für die Hauptverhandlung hat das Gericht zehn Verhandlungstage bis Juni angesetzt.
Der Lübecker knebelte und fesselte die Frau
Der Beschuldigte soll die 20 Jahre alte Frau am frühen Morgen des 12. Oktober vergangenen Jahres auf dem Heimweg von einer Party in seine Gewalt gebracht haben. Laut Anklagebehörde fuhr der Mann die Studentin in einem Transporter zu einer Kleingartenparzelle, missbrauchte sie dort.
Aus der Situation am Tatort ergibt sich für die Staatsanwaltschaft, dass der Lübecker die Frau knebelte und ihre Hände auf dem Rücken fesselte. In diesem Zustand habe er sie mit einem Seil so fest an einen Knick auf einem einsamen Feld nahe Mönkhagen im Norden des Kreises Stormarn gebunden, dass sie sich von dort nicht befreien konnte. Sie wurde nur durch Zufall gefunden.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Gefesselte Studentin: Staatsanwalt erhebt Anklage
- Gefesselte Studentin: Entführte Täter auch eine Hamburgerin?
Täter soll schon einmal eine Frau verschleppt haben
Die Polizei hatte den 43-Jährigen am 1. November 2019 festgenommen. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die Aussagen der Studentin, zudem seien auf dem Fesselungs- und Knebelmaterial DNA-Spuren des Verdächtigen nachgewiesen worden. Auch stellten Ermittler bei ihm Fesselungsmaterial sicher.
Bereits einen Monat zuvor soll er eine 25-Jährige verschleppt haben – ebenfalls nach einer Party. Sie konnte sich aber befreien und flüchten.